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News zu Umweltschadenversicherungen


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Umweltschadensversicherung für Betriebe

Momentan macht uns wohl fast allen die Ölpest am Golf von Mexiko große Sorgen. Doch auch im Kleinen wird die Umwelt tagtäglich belastet. Die Gefahr geht im Prinzip schon von normalen Betrieben aus, wie zum Beispiel durch ausgelaufene Batteriesäure aus der Kfz-Werkstatt oder Öl- und Farbreste aus dem Malerbetrieb.

Geht hier etwas schief, können Mensch und Natur schnell Schaden nehmen. Dies kann von der Vergiftung des Trinkwassers bis hin zur Dezimierung ganzer Arten oder der Kontaminierung einer ganzen Region reichen.

Früher deckte die betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung all solche Schäden ab. Doch 2007 trat das Umweltschadensgesetz der EU in Kraft. Waren Betriebe davor nur zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen Menschen in Gefahr gebracht bzw. geschädigt hatten, so wurde dies nun erweitert.

Nach dem neuen Gesetz haften Betriebe auch, wenn weder ein Mensch selbst noch dessen Besitz, sondern „nur“ die Natur selbst zu Schaden gekommen ist. Hier greift die alte Umwelthaftpflichtversicherung nicht mehr. Betriebe sollten daher laut den Experten der Ergo Versicherungsgruppe unbedingt die neue Umweltschadensversicherung abschließen. Diese deckt alle Folgen von umweltschädlichem Verhalten ab und zwar nach dem neuen EU-Gesetz.

Nach Sturmtief „Xynthia“ – Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden

Gestern Nacht und auch noch den Tag über hielt das Sturmtief „Xynthia“ weite Teile Europas in Atem und auch Deutschland wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Sturm spricht man in der Regel ab Windstärke acht, was mindestens 62 km/h bedeutet. Xynthia fegte allerdings mit 166 km/h über Deutschland hinweg…

Die deutschen Versicherer raten nun allen, die durch den Sturm irgendeinen Schaden erlitten haben, sich schnellstmöglich an die entsprechenden Versicherungen zu wenden.

Ab einer Windstärkevon acht kommen die Gebäude- Hausrats- und Kaskoversicherungen für die Schäden auf.

Wurde das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch umgefallene Bäume, herumfliegende Äste oder Ziegel, meldet man den Schaden der Wohngebäudeversicherung.

Die Hausratsversicherung hilft bei Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch Folgeschäden sind in der Regel in den Versicherungsschutz integriert.

Schäden am Auto sollte man unbedingt der zuständigen Kaskoversicherung melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden Sturmschäden normalerweise abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Vollkaskoversicherte brauchen einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht befürchten.

Umweltschadensversicherung – Basisschutz beitragsfrei

Umweltschadens-Basisschutz für Gewerbetreibende: Das neue Umweltschadensgesetz (UschadG) birgt besonders für Gewerbetreibende finanzielle Risiken, da im Schadensfall die natürlichen Lebensräume geschützter Arten sowie Böden und Gewässer vom Verursacher vollständig wiederhergestellt werden müssen. Für diesen Fall bietet die Rheinland Versicherung den so genannten Umweltschadens-Basisschutz für Gewerbetreibende, der sich individuell mit höheren Versicherungssummen, zusätzlicher Deckung umweltrelevante Anlagen und Tätigkeiten sowie Grundwasserschäden erweitern lässt. Der Basisschutz der Umweltschadensversicherung ist jetzt beitragsfrei in der Betriebshaftpflicht beziehungsweise Berufshaftpflicht integriert.


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