Umweltschadensversicherung für Betriebe
Momentan macht uns wohl fast allen die Ölpest am Golf von Mexiko große Sorgen. Doch auch im Kleinen wird die Umwelt tagtäglich belastet. Die Gefahr geht im Prinzip schon von normalen Betrieben aus, wie zum Beispiel durch ausgelaufene Batteriesäure aus der Kfz-Werkstatt oder Öl- und Farbreste aus dem Malerbetrieb.
Geht hier etwas schief, können Mensch und Natur schnell Schaden nehmen. Dies kann von der Vergiftung des Trinkwassers bis hin zur Dezimierung ganzer Arten oder der Kontaminierung einer ganzen Region reichen.
Früher deckte die betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung all solche Schäden ab. Doch 2007 trat das Umweltschadensgesetz der EU in Kraft. Waren Betriebe davor nur zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen Menschen in Gefahr gebracht bzw. geschädigt hatten, so wurde dies nun erweitert.
Nach dem neuen Gesetz haften Betriebe auch, wenn weder ein Mensch selbst noch dessen Besitz, sondern „nur“ die Natur selbst zu Schaden gekommen ist. Hier greift die alte Umwelthaftpflichtversicherung nicht mehr. Betriebe sollten daher laut den Experten der Ergo Versicherungsgruppe unbedingt die neue Umweltschadensversicherung abschließen. Diese deckt alle Folgen von umweltschädlichem Verhalten ab und zwar nach dem neuen EU-Gesetz.


