Hundehalterhaftpflichtversicherung: Pflicht für alle Halter in Berlin
2005 wurde das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ das letzte Mal geändert. Seitdem ist klar, dass es ab dem 1. Januar 2010 für alle Hundehalter in der Hauptstadt Pflicht ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Vor Beginn dieses Jahres gab es noch eine Schonfrist, die nun vorbei ist.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Hund verursacht. Berlin ist nicht nur unsere Hauptstadt, sondern wohl auch die Hauptstadt der Hunde. Offiziell sind dort rund 110.000 Hunde gemeldet. In Wirklichkeit sind es wohl aber noch etliche mehr. In der ganzen Stadt besteht Leinenpflicht und für Kampfhunde sogar Maulkorb-Pflicht.
Daher sollte sich jeder Hundehalter unbedingt darüber informieren, ob seine Hund zu den Kampfhunden gezählt wird. Neben der Hundehalterhaftpflichtversicherug empfiehlt sich in diesem Fall auch noch eine spezielle Kampfhundehaftpflichtversicherung.
Die meisten Besitzer von Hunden machen sich leider keine Gedanken darüber, dass ein von einem Hund verursachter Schaden schnell in die Millionenhöhe gehen kann, zum Beispiel wenn ein Mensch lebenslang mit den Folgen einer Attacke zu kämpfen hat. Für all diese Kosten macht die Hundehalterhaftpflichtversicherung also durchaus Sinn. Also, falls Sie es noch nicht getan haben, schnell noch eine Versicherung für den vierbeinigen Liebling abschließen.

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