Tierhalterhaftpflichtversicherung
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn man Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder nicht erwerbsmäßig hält. Durch unterschiedlichste Ereignisse können die Tiere Schäden an Gegenständen oder Personen verursachen. Diese Schäden werden durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen. Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Halter eines Tieres für die Schäden, die durch das Tier entstanden sind, aufzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schäden durch eigenes Verschulden entstanden sind oder nicht. Jedoch ist es möglich, dass durch eigenes Verschulden die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen werden oder die Gesellschaft diese einschränkt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter vor eventuellen finanziellen Schadenersatzanforderungen. Eine solche Versicherung ist ausschließlich bei einzelnen Tieren erforderlich. Kleintiere und Bienen, sowie zahme Haustiere werden grundsätzlich durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Meistens wird die Tierhalterhaftpflichtversicherung in Verbindung mit der PHV abgeschlossen. Nur wenige Gesellschaften bieten diese Absicherung als Einzelpolice an. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass alle Tiere einzeln versichert werden müssen und sich die Versicherungsleistungen nur auf die benannten Tiere beziehen.
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