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News zu Rentenversicherungen


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Betrug mit falschen Rückzahlungen in der Rentenversicherung

Wer in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, sollte dreimal hinsehen, ob es sich hierbei um einen echten Brief handelt, denn Betrüger erschleichen sich auf diesem Wege persönliche Daten.

Wie das geht? In dem Brief schreibt angeblich die Deutsche Rentenversicherung Arbeitnehmern, dass sie ihnen aus Versehen zu viel vom Gehalt abgezogen hat und sie daher eine Rückzahlung bekommen. Dafür müssen diese nur ihre Adresse, die Bankdaten etc. an den Absender schicken.

Eine dreiste Abzocke, denn die Deutsche Rentenversicherung hat ausdrücklich erklärt, dass sie nicht für diese Schreiben verantwortlich ist. Gegen den Initiator wurde bereits Strafanzeige gestellt. Wer solch ein Schreiben erhält, genau prüfen und am besten ab in den Müll damit. Wer sich immer noch nicht sicher ist, einfach mal bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen und die angebliche Rückzahlung prüfen lassen. Auf keinen Fall aber die persönlichen Daten herausgeben!

Zwei Nullrunden für die Rente

Wie es aussieht müssen sich Rentner für die kommenden zwei Jahre auf Nullrunden einstellen. Dies teilte gestern der Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Grund dafür sind die im Sommer noch von der Großen Koalition verabschiedete Rentengarantie und die sinkenden Löhne während der Krise.

Normalerweise sorgen nach dem “Generationenvertrag” die Erwerbstätigen für die Ruheständler. Sinkt nun das Einkommen, fallen auch die Renten. Doch da dies in der Krise massiv der Fall war, wurden die Renten praktisch für die nächste Zeit vom allgemeinen Einkommen abgekoppelt.

Dadurch können die Renten natürlich weiterhin nicht steigen. Erst ab dem Jahr 2016 erwartet man eine kleine Verbesserung. Wie es bis dahin aussieht, wird sich wohl erst zeigen. Um das Defizit auszugleichen muss noch einiges passieren.

Sozialverbände kritisierten die neue Regierung mit dem Festhalten an dem Konzept die Rentner zu benachteiligen.

Die fünf Möglichkeiten der Betriebsrente

Seit dem Jahr 2002 muss jedes Unternehmen mindestens eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Hierbei gibt es fünf verschiedene Modelle, wobei man am besten selbst entscheidet, welche Formen für den Betrieb in Frage kommen.

Jährlich kann bei vier der fünf Varianten jeder Arbeitnehmer bis zu 2.592 Euro in die jeweilige Versicherung einzahlen ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Hier also zum Überblick die fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge:

  1. Direktzusage, auch Pensionszusage genannt: Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorher abgemachte Vorsorgeleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen.
  2. Pensionsfonds: Eine der wohl risikoreichsten Formen, da das eingezahlte Kapital von professionellen Fondsmanagern an den Märkten angelegt wird.
  3. Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine entsprechende Police ab und kann dafür einen Teil des Gehalts einbehalten.
  4. Pensionskasse: Hierbei werden von einem oder mehreren Unternehmen ein eigenständiger Versorgungsträger gegründet, der Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität oder Tod absichert.
  5. Unterstützungskasse: Das einzige Modell, bei dem die oben erwähnte Steuergrenze nicht greift. Es gibt keine Beitragshöchstgrenze in Sachen Steuerfreiheit, die Beitragshöhe wird individuell festgelegt. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die sich aus den Zuwendungen von Trägerunternehmen finanziert.


Eine private Rentenversicherung wäre auch eine alternative für die Altersvorsorge. Die Riesterrente wäre z. B. eine.

Auszubildende: Kindergeld durch betriebliche Altersvorsorge

In den heutigen Zeiten kann man gar nicht früh genug damit anfangen für das Alter vorzusorgen. Am besten schon in der Ausbildung. Durch einen kleinen Trick bekommt man dadurch sogar wieder sein Kindergeld und kann so die Beiträge für die Altersvorsorge wieder ausgleichen.

Als Auszubildender bekommt man nach Vollendung des 18. Lebensjahrs kein Kindergeld mehr, wenn man über 7.680 Euro pro Jahr verdient. Liegt man nur knapp über dieser Grenze, sollte man sich überlegen einen Teil des Brutto-Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Die Beiträge schmälern so das zu versteuernde Gesamteinkommen und man fällt wieder unter die Grenze. Auf Antrag hin wird einem dann wieder Kindergeld ausgezahlt.

Ein Trick, den bestimmt nicht alle anwenden können, doch in vielen Fällen lohnt es sich einmal nachzurechnen! So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe!

Bis zu 2.592 Euro pro Jahr kann man momentan in eine betriebliche Altersvorsorge investieren (4% der Beitragsbemessungsgrenze). Achtung: Zum Gesamteinkommen zählen neben dem Ausbildungsgehalt auch vermögenswirksame Leistungen!

Trotzdem wird in Zukunft wohl niemand ohne zusätzliche private Rentenabsicherung zu Rande kommen. Daher wird von allen Experten empfohlen auch einen kleinen monatlichen Betrag in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Gerade wenn man früh beginnt, so wird auch aud 50 Euro monatlich ein stattliches Vermögen. Kalkulieren Sie es doch einmal selbst mit dem kostenlosen Rentenversicherungsrechner

Rente: Volle Altersrente vor 65 nach 45 Beitragsjahren möglich

Ungekürzte Rente bei 45 Beitragsjahren vor 65: Bisher ist es bekanntlich nicht möglich, auch nach einer enormen Beitragszeit von 45 Jahren, eine ungekürzte Altersrente vor 65 von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Wer also vor dem 65. Lebensjahr nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen möchte beziehungsweise muss, hat mit entsprechenden Abschlägen und somit einer geringeren Rentenzahlung zu rechnen. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung soll sich das ab dem Jahr 2012 zum Vorteil der Langzeit-Rentenversicherten ändern, deren Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre soll damit verhindert werden.


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