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News zu Reiseversicherungen


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Union Reiseversicherung AG

Die Union Reiseversicherung AG muss zu den URV Versicherungen gezählt werden. In den letzten Jahren entwickelte sich das Unternehmen zu einem der stärksten Anbieter der Reiseversicherungen in Deutschland und behauptet sich kontinuierlich auf den obersten Marktpositionen. Entscheidend profitiert der Versicherer von der Zusammenarbeit mit den Sparkassen, wodurch die Angebote eine enorme Reichweite erzielen.

Bei der Union Reiseversicherung AG handelt es sich um eine sehr junge Versicherungsgesellschaft, die sich auf die Absicherung verschiedenster Reiserisiken konzentriert hat. Gegründet wurde das Unternehmen am 21. Dezember 2001. Trotz der jungen Präsenz auf dem deutschen Markt haben bisher hunderttausende Menschen ihr Vertrauen der Union Reiseversicherung AG geschenkt und sich somit für einen starken Reiseversicherer in Deutschland entwickeln können. Bemerkenswert ist die Kombination leistungsstarker Produkte mit günstigen Tarifen.

Dabei bietet die Gesellschaft sowohl Einzelversicherungen als komplette Reiseversicherungspakete an. Der Kundenservice setzt in allen Belangen auf eine Kombination zwischen traditionellen Ebenen und modernen Strukturen und ermöglicht durch die Zusammenarbeit mit den Sparkassen kurze Wege für die Kunden.

Gut versichert auf der Kreuzfahrt

Kreuzfahrten werden bei den Deutschen immer beliebter. Rund 18% mehr Gäste konnten die Veranstalter von Hochsee- und Flusskreuzfahrten 2008 verzeichnen, Tendenz steigend. Doch wer möchte in seinem Traumurlaub schon krank werden oder am besten noch davor? Gut, wenn man sich in diesem Fall wenigstens finanziell keine Sorgen machen muss und sich bereits im Vorfeld um die richtigen Versicherungen gekümmert hat.

Ein ganz heikler Fall kann nämlich schon vor der Reise eintreten: Kurz vor der Reise erkrankt man. In diesem Fall wäre man bei einer Reiserücktrittsversicherung sofort dazu verpflichtet die Reise zu stornieren. Doch was, wenn es einem bis zum Antrittsdatum wieder besser geht? In diesem Fall raten die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) sich schon beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung darüber zu informieren, ob die Police einen medizinischen Beratungsservice enthält. Ist dies der Fall kann sich der Reisende bei den geschilderten Bedingungen von Reisemedizinern telefonisch beraten lassen. Diese sprechen dann eine Empfehlung aus, damit man auch auf der sicheren Seite ist.

Dies ist man auf jeden Fall auch, wenn man eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, denn auf hoher See krank zu werden ist kein Spaß und kann auch schnell teuer werden. Auf dem Schiff muss man grundsätzlich für alle Leistungen sofort bezahlen. Nur die Reisekrankenversicherung erstattet einem danach die Kosten wieder zurück. Auch für einen eventuellen Abtransport und die Rückführung nach Hause im Notfall kommt diese auf.

Wie bereits schon an anderer Stelle berichtet, macht im Falle eines frühzeitigen Abbruchs der Reise auch eine Reiseabbruchversicherung Sinn.

Alle diese drei Versicherungen kann man auch gleich in einem Paket abschließen. Dann ist man rundum abgesichert und der Urlaub kann ohne Sorgenfalten beginnen.

Europäische Reiseversicherung AG

Die Europäische Reiseversicherung AG hat sich im Bereich des Reiseschutzes einen Namen können und gehört in diesem Genre zu den führenden Anbietern. Bekannt auch als ERV agiert das Unternehmen mittlerweile deutschlandweit und verfügt über einen breiten Kundenstamm. Dabei hat sich insbesondere die Erfahrung zu einem entscheidenden Argument für die Europäische Reiseversicherung AG entwickeln können.

Immerhin kann die Gesellschaft mittlerweile mehr als einhundert Jahre Erfahrung beim Reiseschutz aufs Parkett legen und gehört somit zu einem der ältesten Anbieter auf diesem Markt. In den letzten Jahren avancierte die Gesellschaft letztlich zu einem überaus modernen Unternehmen, das sich durch ständige Innovationen in allen Bereichen einen Namen machen konnte.

Durch die modernen Strukturen und die Anpassungsfähigkeit hat sich die Europäische Reiseversicherung AG auf dem deutschen Reisemarkt behaupten können und gehört zu einem der bekanntesten Anbieter auf diesem Gebiet. Ein  Höchstmaß an Kundenorientierung und Flexibilität spiegeln sich nicht nur bei den Produkten der Europäische Reiseversicherung AG wider, sondern auch bei den allgemeinen Unternehmensstrukturen und dem Kundenservice.

Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung ist den meisten Menschen bekannt und viele nutzen sie auch dankend. Nur was passiert, wenn ich meine Reise schon vor dem eigentlich geplanten Ende abbrechen muss? Die Reiserücktrittsversicherung greift nur bei einem Nichtantritt der Reise. Hat man diese aber bereits angetreten, bleiben alle weiteren Kosten auf einem sitzen. Es sei denn man hat im Vorfeld eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.

Diese Versicherung kann man bis zu einem Tag vor dem Beginn der Reise abschließen und fällt mit Selbstbeteiligung meist günstig aus. Versichert sind eine Einzelperson oder aber eine Familie, sprich zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis zu einem Alter von 25.

Beim Abschluss sollte man möglichst genaue Angaben darüber machen, aus was sich die Reise zusammensetzt, also: Wer fährt mit? Was ist es für ein Hotel? Plant man Rundreisen? Mietwagen? Etc.

Für all diese Kosten muss man nämlich normalerweise bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise trotzdem zahlen, auch wenn man das Angebot nicht mehr nutzen kann. Hinzu kommen noch die Kosten für die Rückreise und und und.

Ob sich solch eine Reiseabbruchversicherung für einen lohnt, muss jeder individuell entscheiden. Sicher ist aber, sie kann einen schnell vor hohen Kosten retten.

Chronische Erkrankungen und Reiserücktrittsversicherung

Für chronisch Kranke werden immer häufiger die Reiserücktrittsversicherungen zu einem Problem, denn die meisten Versicherungen verweigern bei einem Krankheitschub die Stornokosten der Reise zu übernehmen, da der Versicherte mit so etwas rechnen müsse und es daher nicht als unerwartet eingestuft werden kann.

Hat man eine chronische Erkrankung, sollte man sich noch vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Manche geben einem nämlich die Möglichkeit Sonderkonditionen auszuhandeln.

Ganz anders liegt es vor, wenn ein erneuter Schub andere Dimensionen erreicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seit Jahren Probleme mit der Lendenwirbelsäule hatte. Kurz vor einer Reise wurde er operiert. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. U.a. bekam der Mann eine Lungenentzündung, eine Wundinfektion und zu allem Übel noch einen Herzinfarkt. Trotzdem weigerte sich die Versicherung für die Kosten der Reise aufzukommen.

Die Richter entschieden zu Gunsten des Mannes. Die Probleme standen zwar im Zusammenhang mit der chronischen Vorerkrankung, kämen aber unerwartet und somit müsse der Versicherer auch zahlen.


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