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News zu Reiseversicherungen


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Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung ist den meisten Menschen bekannt und viele nutzen sie auch dankend. Nur was passiert, wenn ich meine Reise schon vor dem eigentlich geplanten Ende abbrechen muss? Die Reiserücktrittsversicherung greift nur bei einem Nichtantritt der Reise. Hat man diese aber bereits angetreten, bleiben alle weiteren Kosten auf einem sitzen. Es sei denn man hat im Vorfeld eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.

Diese Versicherung kann man bis zu einem Tag vor dem Beginn der Reise abschließen und fällt mit Selbstbeteiligung meist günstig aus. Versichert sind eine Einzelperson oder aber eine Familie, sprich zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis zu einem Alter von 25.

Beim Abschluss sollte man möglichst genaue Angaben darüber machen, aus was sich die Reise zusammensetzt, also: Wer fährt mit? Was ist es für ein Hotel? Plant man Rundreisen? Mietwagen? Etc.

Für all diese Kosten muss man nämlich normalerweise bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise trotzdem zahlen, auch wenn man das Angebot nicht mehr nutzen kann. Hinzu kommen noch die Kosten für die Rückreise und und und.

Ob sich solch eine Reiseabbruchversicherung für einen lohnt, muss jeder individuell entscheiden. Sicher ist aber, sie kann einen schnell vor hohen Kosten retten.

Chronische Erkrankungen und Reiserücktrittsversicherung

Für chronisch Kranke werden immer häufiger die Reiserücktrittsversicherungen zu einem Problem, denn die meisten Versicherungen verweigern bei einem Krankheitschub die Stornokosten der Reise zu übernehmen, da der Versicherte mit so etwas rechnen müsse und es daher nicht als unerwartet eingestuft werden kann.

Hat man eine chronische Erkrankung, sollte man sich noch vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Manche geben einem nämlich die Möglichkeit Sonderkonditionen auszuhandeln.

Ganz anders liegt es vor, wenn ein erneuter Schub andere Dimensionen erreicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seit Jahren Probleme mit der Lendenwirbelsäule hatte. Kurz vor einer Reise wurde er operiert. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. U.a. bekam der Mann eine Lungenentzündung, eine Wundinfektion und zu allem Übel noch einen Herzinfarkt. Trotzdem weigerte sich die Versicherung für die Kosten der Reise aufzukommen.

Die Richter entschieden zu Gunsten des Mannes. Die Probleme standen zwar im Zusammenhang mit der chronischen Vorerkrankung, kämen aber unerwartet und somit müsse der Versicherer auch zahlen.

Stiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherungen mit durchschnittlichem Ergebnis

Beim Buchen einer Reise stehen die meisten vor der großen Frage: Reiserücktrittsversicherung oder nicht? Und wenn ja, welche (wenn man denn eine Wahl hat)? Hierfür hat sie Stiftung Warentest 59 Einzeltarife und Jahresverträge für Reiserücktrittsversicherungen verglichen und kam zu einem soliden Ergebnis.

Keine der untersuchten Versicherungen erzielte zwar die Bestnote “sehr gut”, gleichzeitig fiel aber auch keine durch.

Die Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten der bereits gebuchten Reise auf, wenn der Versicherte oder einer aus seiner Familie einen Unfall hat oder krank wird und daher die Reise gar nicht oder erst später antreten kann. Hat man keine Reiserücktrittsversicherung und muss ein paar Tage vor Reisebeginn den Urlaub absagen, zahlt man in der Regel trotzdem an die 80% der Reisekosten als Stornogebühren.

Die Stiftung Warentest rät daher Urlaubern grundsätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung, besonders, wenn die Fahrt sehr teuer ist. Gute Tarife ohne Selbstbehalt für eine Reise für ungefähr 1.500 Euro bekommt man schon für 50 bis 64 Euro. Testsieger ist übrigens die Aachen-Münchener. Das Schlusslicht bildet das Tochterunternehmen von Generali, Europ Assistance.

Hausratversicherung – Axa Außenversicherung für Diebstahl auf Reisen

Neue Axa Hausratversicherung für Diebstahlschäden: Im Rahmen der Hausratversicherung gibt es zur Absicherung von Diebstahlschäden auf Reisen eine neue Außenversicherung von Axa. In drei Tarif-Varianten können jeweils unterschiedliche Versicherungsunsummen vereinbart und vor allem auch Versicherungsschäden durch den so genannten einfachen Diebstahl abgedeckt werden. Somit braucht sich der Versicherte keine Sorgen mehr um Hausratdeckung und Versicherungsklauseln bezüglich Trickdiebstahl zu machen.

Reiseversicherung – Reisemängel Frankfurter Tabelle

Reisemängel nachträglich geltend machen: Wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen vom Reiseveranstalter, Hotel etc. nicht erbracht werden, können in der Regel entsprechende Gewährleistungsansprüche vom Reisenden in Anspruch genommen werden. Die Advocard Rechtsschutzversicherung weist jedoch darauf hin, dass die so genannte Frankfurter Tabelle zur Bewertung der Reisepreisminderung weder für den Reiseveranstalter noch den Gesetzgeber verbindlich ist. Zudem sei eine nachträgliche Reklamation vermeintlicher Reisemängel besonders dann problematisch, wenn die Reiseleitung nicht bereits Vorort oder zumindest der Reiseveranstalter in Deutschland rechtzeitig über die Mängel nachweislich informiert wurde.

Rentengarantie – Gesetzliche Garantie gegen Rentenkürzung

Garantie gegen Rentenkürzungen erwartet: Dass die Rente sicher ist, bleibt weiterhin unbestritten. Die entscheidende Frage ist eher, wie hoch die Rente ist. Laut ZDF Morgenmagazin sind die Weichen für eine so genannte Rentengarantie, also eine Garantie gegen Rentenkürzungen, heute vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gestellt worden.

Reisekrankenversicherung – Barmenia Reiseschutzbrief im Test

Barmenia Reiseversicherung sehr gut: Im aktuellen Test von 38 Reiseversicherungen (jeweils weltweit gültige Jahresverträge bei Auslandsreise-Krankenversicherung) der Stiftung Warentest wurde der Jahres-Reiseschutzbrief der Barmenia Versicherung mit der Note sehr gut bewertet.

Reiseversicherung – Last-Minute Reiserücktrittsversicherung

Abschlussfrist und Rabatt für Last-Minute-Reiseversicherung: Anbieter von Reiseversicherungen für Last-Minute-Reisen haben sich generell auf eine Abschlussfrist von 14 Tagen eingestellt. Dem aktuellen Trend der Reiseveranstalter, Last-Minute Angebote bis zu 28 Tage vor Reisebeginn zu offerieren, will sich die Hanse Merkur Reiseversicherung jetzt mit einer neuen Abschluss-Frist anpassen. Dabei stehen dem Versicherungskunden drei Varianten, die Lastminute-Rückwärtsversicherung mit und ohne Urlaubsgarantie und der Lastminute-Reiseschutz zur Verfügung. Außerdem winken Rabatte bis zu 30%!


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