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News zu Reiseversicherungen


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Reiseversicherungen

Durch Reiseversicherungen können finanzielle Schäden infolge von Urlaubsreisen abgesichert werden. Es gibt verschiedene Formen der Reiseversicherungen, die sehr unterschiedliche Ereignisse abdecken. Die bekannteste Form dieser ist die Reisekrankenversicherung, die für Auslandsreisen abgeschlossen wird. Auch die Reisegepäck- und die Reisehaftpflichtversicherung sind Angebote dieser Versicherungsgruppe. Grundsätzlich beziehen sich die Leistungen der Reiseversicherungen nicht nur auf den Aufenthalt im Ausland, sondern auch auf Inlandsaufenthalte. Die Leistungen können je nach Police variieren und orientieren sich zum Beispiel an den Beiträgen, die für den Versicherungsschutz gezahlt werden. Eine sehr wichtige Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Durch sie werden die Kosten übernommen, wenn eine Reise aufgrund von Krankheit, Todesfällen oder Unfällen nicht angetreten werden kann. Bei dieser ist oftmals auch die plötzliche Arbeitslosigkeit abgesichert. Eine Reiseabbruchsversicherung kann als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden. Durch sie werden Kosten abgedeckt, die durch einen vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen. Dabei übernimmt der Versicherer die Kosten nur bei bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel bei Krankheit eines Angehörigen.

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Was tun bei kaputtem oder verloren gegangenem Reisegepäck?

Etliche Deutsche fiebern momentan ihrem lang ersehnten Urlaub entgegen. Man freut sich auf eine Auszeit, Sonne, Strand und vor allem möglichst wenig Stress. Doch letzterer beginnt meist leider schon am Flughafen. Selbst, wenn der Flug pünktlich und glatt von Statten geht, kommt dann manchmal bei der Gepäckausgabe die böse Überraschung: Das Gepäck ist beschädigt oder eventuell gar nicht erst da! Was tut man in solchen Fällen?

Die Experten der Europäischen Reiseversicherung ERV raten dazu, sofort, am besten noch vor dem Verlassen der Gepäckausgabe zu reklamieren. Daher gleich vor Ort das Gepäck auf einen möglichen Schaden hin kontrollieren. Jetzt lässt sich eine Beschädigung noch am besten nachweisen. Zwar hat man nach internationalem Recht noch sieben Tage Zeit für Reklamationen, jedoch zu beweisen, dass die Schäden auf dem Flug passiert sind, wird je mehr Zeit verstreicht immer schwieriger. Bei einem Totalverlust des Gepäcks erhöht sich die Reklamationsfrist jedoch auf zwei Jahre.

Für Beschwerden halten die meisten Airlines direkt Formulare bereit. Ersatzansprüche bei Fluggesellschaften sind generell auf 1.000 SDR (eine internationale Verrechnungswährung) beschränkt. Dies entspricht aktuell einem Wert von rund 1.200 Euro. Die Experten raten daher jedem, der entweder auf Nummer sicher gehen will oder eben sehr teures Gepäck transportiert, zum Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Den Sicherungsschein für Pauschalreisen unbedingt in den Urlaub mitnehmen!

Trotz Krise planen etliche Deutsche auch in diesem Jahr wieder eine Urlaubsreise. Vor allem Pauschalreisen sind beliebt. Doch hierbei sollte man in Versicherungsfragen unbedingt auf ein paar wichtige Punkte achten, denn immer mal wieder kommt es vor, dass ein Reiseveranstalter insolvent wird und somit die Urlauber am Urlaubsort „stranden“.

In erster Linie raten die Experten der Europäischen Reiseversicherung (ERV) dazu, stets den Sicherungsschein im Urlaubsgepäck zu haben. Dieser wird einem von seriösen Anbieter meist noch vor der ersten Anzahlung übergeben bzw. zusammen mit der Buchungsbestätigung.

Die Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, den gesamten Reisepreis für Hotel, Flug und andere Leistungen, sowie Mehrkosten, bei einer ungeplanten Rückreise zu versichern. Dies geht natürlich nur, wenn der betroffene Urlauber im Ernstfall den Versicherungsschein parat hat. Muss man zum Beispiel den Rückflug aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters selbst bezahlen, kann man den Preis anschließend vom Anbieter zurückfordern.

Dies gilt für alle klassischen Pauschalreisen, auch für Betreiber von Ferienparks, Kreuzfahrten und gewerblichen Anbietern von Ferienwohnungen. Ausgenommen sind Kurzreisen, die nur einen Tag dauern, keine Übernachtung beinhalten und unter 75 Euro kosten. Gelegenheitsveranstalter und die öffentliche Hand sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen.

Natürlich gibt es auch unter den normalen Anbietern immer wieder schwarze Schafe, die die Regelung umgehen wollen. Kunden sollten daher unbedingt die Echtheit des Sicherungsscheins prüfen. Bemerkt man etwa sichtbare Änderungen oder handschriftliche Ergänzungen sollte man zum Beispiel hier nachforschen wo und wie der Veranstalter gegen Insolvenz versichert ist. Erhält man gar keinen Sicherungsschein ist schnelles Handeln gefragt.

Der Urlaub ist da und dann wird jemand krank…

Besonders Familien kennen diese Situation: Man freut sich seit langem auf den heiß ersehnten Urlaub und dann wird man selbst oder eines der Kinder krank. Mehr als ärgerlich! Meist ist es ungewiss, ob man die Reise trotzdem antreten kann. Vielleicht wird das Kind ja noch rechtzeitig gesund…

Eine blöde Situation, vor allem da eine Stornierung der Reise schnell mal bis zu 80% der Reisekosten ausmachen kann. Um hier zumindest finanziell auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

Diese sollte man laut den Experten der ERV bereits am Tag der Buchung mit abgeschlossen werden. So ist man von Anfang an abgesichert und die Kosten bleiben die gleichen. Erkrankt nun jemand in der Familie, geht der erste Gang natürlich zum Arzt. Dieser kann auch sagen, wie lange die Krankheit wahrscheinlich andauern wird und ob es Sinn macht zu fahren oder die Reise vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Zudem muss man sich vom Arzt die Krankheit für die Versicherung bescheinigen lassen.

Ist man sich dann immer noch nicht sicher, ob man fahren soll oder nicht bieten die meisten Versicherer einen medizinischen Beratungsservice an, der dann eine Prognose ausspricht. Muss man letztendlich wirklich von der Reise zurücktreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten, aber auch die Mehrkosten, falls man doch zu einem späteren Zeitpunkt fährt.

Stiftung Warentest: Auslandsreiseversicherungen im Test

Passiert einem im Ausland etwas, ist man froh eine gute Auslandsreiseversicherung zu haben. In diesen Paketen werden meist Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung zusammen angeboten. Die Stiftung Warentest hat sich einige dieser Auslandsreiseversicherungen mal genauer angesehen und ist diesmal noch ein wenig strenger vorgegangen als beim letzten Mal.

Obwohl sich viele Versicherer aufgrund der letzten Bemängelungen eindeutig verbessert haben, erreichten diesmal nur zwei Tarife die Note „sehr gut“. Der Sieger ist der RKJ-Tarif der HanseMerkur. Er überzeugte die Tester mit einem günstigen Angebot und dabei Top-Konditionen. Die Note „gut“ erhielten die Tarife RV der HUK-Coburg und JR von R+V. Der Tarif Eura von Europa Assistance wurde hingegen als „mangelhaft“ bewertet.

Den Testern fiel vor allem negativ auf, dass viele der Pakete teurer sind als wenn man die enthaltenen Versicherungen einzeln abschließt. Wert bei diesem Test wurde unter anderem auf die Bedingungen des Krankenrücktransports und die Anerkennung aller Behandlungsmethoden und Medikamente gelegt.


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