Rechtsschutz bei Klagen gegen die Bank wegen Falschberatung/Prospekthaftung
Hoffnung für viele Anleger, die sich von ihrer Bank bzw. ihrem Finanzberater falsch beraten fühlen. Bislang war es so, dass bei Rechtsschutzversicherungen in vielen Verträgen explizit Fälle ausgeschlossen waren, in denen es um Falschberatung bzw. Prospekthaftung für Wertpapiere oder auch geschlossene Fonds geht. Wollte man vor Gericht ziehen und seine Bank aus einem entsprechenden Grund verklagen, hätte man das Risiko selbst tragen müssen - im Falle der Niederlage konnte es damit bei einem Gang durch alle Instanzen teuer werden. Diese Regelung geht auf eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ...
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