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News zu Rechtsschutzversicherungen


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Vor einem Rechtsstreit Sinn und Kosten abwägen

In einem Streit erhitzen sich schnell mal die Gemüter und meist wird hier Hals über Kopf vor Gericht gezogen, doch dies kann am Ende ein böses Erwachen nach sich ziehen, denn Prozesskosten sind extrem teuer.

Viele verlassen sich hierbei auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Bevor man vor Gericht zieht, sollte man alle Konsequenzen mit dem Versicherer absprechen und dabei vor allem klären, in welchen Fällen sie die Kostenübernahme ablehnt. So sind in vielen Policen Verluste aus spekulativen Anlagen, Scheidungs-, Bau- und Erbrechtsstreitigkeiten nicht enthalten.

Ebenso zahlen viele Versicherer nicht, wenn erst nach dem Beginn des Streits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Wer trotzdem vor Gericht ziehen möchte, hat die Möglichkeit alle Kosten genau durch einen Prozesskostenrechner durchzukalkulieren. Oder aber man wendet sich an einen Prozesskostenfinanzierer.

Diese übernehmen die Kosten für einen Prozess, wenn sie hinterher am Erfolg beteiligt werden. Doch auch hier werden die Rechtsstreitigkeiten nur mit Aussicht auf Erfolg finanziert. Man sollte sich als im Vorfeld ganz genau überlegen, ob sich ein Rechtsstreit auch wirklich lohnt.

Vermieterrechtsschutz

Bei dem Vermieterrechtsschutz handelt es sich um eine gewerbliche Versicherung. Sie ist eine besondere Form der Rechtsschutzversicherungen und kann ausschließlich von Vermietern in Anspruch genommen werden. Sie wird für Vermieter von Gewerbe- und Wohnobjekten angeboten und kann durch weitere Rechtschutzversicherungen erweitert werden. Ihre Leistungen beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten, die durch Vermietungen entstehen können. Durch den Vermieterrechtsschutz werden Kosten übernommen, die infolge von Rechtsstreitigkeiten entstanden sind. Dabei übernimmt die Versicherungsgesellschaft sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten, die auf den Vermieter zukommen. Grundsätzlich beziehen sich die Leistungen, die von dem Vermieterrechtsschutz gewährleistet werden, ausschließlich auf Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Möchte ein Vermieter die Leistungen auf andere Rechtsstreite ausdehnen, müssen weitere Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden. Bei dem Vermieterrechtsschutz kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Durch diese lässt sich der Beitrag, der gezahlt werden muss, mindern. Unterschiede lassen sich bei den Versicherungssummen erkennen, die von zahlreichen Anbietern dieser Absicherung gewährt werden.

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Firmenrechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz ist eine gewerbliche Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund wird er ausschließlich für Unternehmen angeboten. In den Grundstrukturen kann er mit einer privaten Rechtsschutzversicherung verglichen werden, jedoch sind die Leistungen des Firmenrechtsschutzes in der Regel wesentlich umfangreicher. Angeboten wird sie von mehreren Versicherungsgesellschaften als Einzelpolice oder als Versicherungspaket. Durch den Firmenrechtsschutz können sich Gewerbetreibende und Selbständige vor Kosten schützen, die infolge von Rechtsstreiten entstehen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung muss insbesondere auf die Rechtsbereiche geachtet werden, die beim Versicherungsumfang eingeschlossen werden. So gibt es Rechtsbereiche, die sich ausschließlich für einzelne Gewerbe und Betriebsarten anbieten. Grundsätzlich können bei dem Firmenrechtsschutz mehrere Rechtsbereiche kombiniert werden, sodass sich die Versicherungsleistungen an den eigenen Bedarf anpassen lassen. Die Beiträge, die an die Versicherung gezahlt werden müssen, richten sich nach den Leistungen. Unternehmen können die Kosten, die sie aufgrund des Firmenrechtsschutzes zahlen müssen, als Betriebsausgabe verbuchen. Abgedeckt werden durch diesen Schutz sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.

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Rechtsschutzversicherung

Durch die Rechtsschutzversicherung werden die Interessen des Versicherungsnehmers wahrgenommen. Infolge dessen kommt es bei Rechtsstreitigkeiten zur Vertretung des Versicherten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt des Weiteren die Kosten, die durch den Rechtsstreit entstehen. Dabei orientiert sich die Kostenübernahme grundsätzlich an der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Versicherungssumme werden verschiedene Kostenpositionen berücksichtigt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Des Weiteren bezieht sie die Kosten des gegnerischen Anwaltes ein. Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sind weitere Aufwendungen, die von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Eine Rechtsschutzversicherung sollte grundsätzlich dann abgeschlossen werden, wenn man die Kosten infolge eines Rechtsstreites nicht selbst tragen möchte. Diese sind vor allem dann sehr hoch, wenn man einen Prozess verliert. Grundsätzlich sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung nicht nur in Deutschland bindend, sondern auch in anderen Ländern. Allerdings beziehen sie sich nur auf Auslandsaufenthalte, die privater Form sind und eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Heute gibt es Rechtsschutzversicherungen für verschiedene Bereiche. Dazu gehören die Unternehmensrechtsschutz-, die Familienrechtsschutz- und die Grundstückrechtsschutzversicherung.

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Rechtsschutzversicherung: GDV mit überarbeiteten Allgemeinen Bedingungen

Nach mehrmonatigen Beratungen innerhalb der Branche mit Einbezug der Verbraucherinteressen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht. Diese Bedingungen sind zwar nicht bindend, jedoch orientieren sich die meisten Versicherer an ihnen.

Ein Augenmerk wurde dabei unter anderem auf eine Neuregelung der sogenannten Kostenminderungsobliegenheit der Versicherten, also der Klausel, die besagt, dass man die Kosten bei einem Rechtsstreit möglichst gering halten muss. In den Bedingungen finden sich auch konkrete Beispiele wie der der Versicherte dies umsetzen kann, zum Beispiel indem er seine Ansprüche zu einem Prozess bündelt und sie nicht in mehreren versucht geltend zu machen.

Generell empfiehlt der GDV allen Versicherten im Vorfeld bei ihrer Rechtsschutzversicherung genaue Informationen für den konkreten Fall einzuholen. Welche Kosten übernimmt die Versicherung dabei konkret? Was kann ich dafür tun? Auf diese Weise werden von Anfang an Missverständnisse vermieden.


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