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News zu Pflegeversicherungen


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Pflege-TÜV: Gesetzliche Krankenkassen fordern neues Bewertungssystem

In jedem Jahr werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen im sogenannten Pflege-TÜV 10.300 Altenheime kontrolliert. Dafür werden 64 einzelne Aspekte, von Pflege über Essen bis hin zu Hygiene mit Schulnoten bewertet. Am Ende wird ein Schnitt gebildet, der dann zur Gesamtwertung führt.

Dieses System kritisiert nun Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen massiv, denn durch die Bildung des Durchschnitts bekämen immer häufiger auch Heime, die durch mangelernährte oder dehydrierte Patienten aufgefallen sind, am Ende eine gute Note.

Dies darf natürlich nicht passieren, denn die Noten kann sich jeder vorher im Internet ansehen und wird danach wahrscheinlich auch das entsprechende Heim auswählen.

So haben von den bislang geprüften Einrichtungen rund zwei Drittel die Gesamtnote „sehr gut“ oder „gut“ erhalten. Gerade einmal zehn Prozent kamen auf „ausreichend“ oder „mangelhaft“.

Es muss also unbedingt ein neues System her!

ADAC verbessert sein Pflegeangebot nach einem Unfall

Erstmals steigt der ADAC nun auch in die häusliche Pflege ein und verbessert damit seinen Kranken- und Pflegeschutz.

Bisher übernahm dieser nach einem Unfall diverse Pflegeleistungen wie Hilfe und Beratung oder Pflegegeld. Nun springt der ADAC mit seinem neuen Schutzbrief auch ein monatliches Unfallpflegegeld oder eine privatärztliche Behandlung in einem Zweibettzimmer in einem deutschen Krankenhaus ein.

In der Pflegestufe II erhält man ein monatliches Unfallgeld in Höhe von 750 Euro, in Pflegestufe III 1.500 Euro im Monat. Damit will der ADAC die Lücke zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung und den eigentlichen Kosten füllen.

Außerdem übernimmt der ADAC noch osteopathische Behandlungen, die Vermittlung einer Pflegeperson, Zuschüsse zu Hilfs- und Pflegemitteln und vollstationäre Kurzzeitpflege.

Für diesen neuen Schutzbrief zahlen ADAC-Mitglieder ab 11,60 Euro pro Monat als Single und ab 23,20 Euro pro Monat für die Familie.

Keine Unterhaltszahlungen bei andauernder Pflege

Dass Eltern bis zu einem gewissen Alter für ihre Kinder finanziell sorgen müssen, ist den meisten klar. Doch auch die Kinder können zu Unterhaltszahlungen der Eltern verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Leistungen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente übersteigen, was meist der Fall ist.

Doch die Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn sie diese nicht selbst pflegen. So entschied vor Kurzem das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im konkreten Fall ging es um eine 95-jährige, die an schwerer Demenz litt und in einem Seniorenheim wohnte. Schon die Heimkosten überstiegen die Rente der Frau von monatlich rund 800 Euro weit. Zwar steuerte das Sozialamt circa 700 Euro bei, doch reichte dies immer noch nicht. Das Sozialamt klagte nun auf Unterhalt und bekam in erster Instanz recht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in zweiter Instanz aber anders: Die Tochter pflege die Mutter jeden Tag für mehrere Stunden und müsse daher nicht auch noch für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltszahlungen können also direkt durch Pflegeleistungen ersetzt werden.

Stiftung Warentest testet Demenz-Versicherung der KarstadtQuelle-Versicherung

Erst kürzlich haben wir auf diesen Seiten über die Demenz-Versicherung der KarstadtQuelle-Versicherung berichtet. Nun hat sich auch die Stiftung Warentest das noch relativ neue Angebot mittels eines Schnelltests genauer angesehen und bewertet. Alles in allem kommen die Tester zu einem durchwachsenen Ergebnis.

Wer an Demenz erkrankt, braucht ab einem gewissen Grad umfassende Betreuung. Leistungen, die die normale Pflegeversicherung meist nicht übernimmt. Daher hat man bei der KarstadtQuelle-Versicherung die Möglichkeit eine zusätzliche Versicherung namens “Demenz-Geld” abzuschließen, bei der man bis zu 600 Euro pro Monat extra bekommt.

Im Prinzip eine gute Idee, die laut Stiftung Warentest lohnt sich diese Art der Versicherung wieder einmal nur für Wohlhabendere, denn man sollte durchgehend in der Lage sein die doch relativ hohen Beiträge zu zahlen. Schließt eine 55-jährige Frau die Versicherung ab, zahlt sie monatlich 51 Euro. Je höher das Eintrittsalter ist um so mehr steigt der Beitrag (65 Jahre: 85,80 Euro). Man muss allerdings bereits 5 Jahre lang einzahlen um die vollen Leistungen zu erhalten.

Da im Durchschnitt mehr Frauen an Demenz erkranken als Männer, zahlen diese ein Drittel weniger als die Frauen.

Ein weiterer Punkt, den die Stiftung Warentest bemängelte ist, dass man noch nach der Diagnose schwere Demenz immer wieder zur Erbringung von fachärztlichen Nachweisen aufgefordert werden kann.

Generell wird daher empfohlen, frühzeitig einen Sprecher zu benennen, der im Falle der Erkrankung mit der Versicherung und den Ärzten korrespondiert und für einen spricht.

Pflegeversicherung: Was bekomme ich im Ausland?

So manch einer von uns träumt davon auszuwandern. Besonders Rentner verbringen gerne den neuen Lebensabschnitt an ihrem bisherigen Traumdomizil. Doch was passiert im Pflegefall? Stehen einem dann immer noch die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung zu? Man hat ja schließlich Jahre lang brav eingezahlt…

Grundsätzlich gilt, dass das Pflegegeld auch ins europäische Ausland überwiesen werden muss. Wer bereits im Ausland wohnt, muss sich dort von einem deutschen oder einem ortsansässigen Arzt, der von der deutschen Pflegeversicherung beauftragt wurde, untersuchen lassen. Innerhalb der EU ist es also kein Problem zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung zu erhalten. Lebt man außerhalb der EU hat man höchstens sechs Wochen lang Anspruch auf Pflegegeld.

Aber auch im europäischen Ausland werden nur manche Leistungen übernommen, wie gerade bereits angedeutet: Für ausländische Sachleistungen muss die deutsche Pflegeversicherung grundsätzlich nicht aufkommen. Für ambulante oder stationäre Hilfe zahlt der Betroffene also selbst.

Ach ja, und daran denken: Pflegt man einen Verwandten, auch im Ausland, mehr als 14 Stunden pro Woche, erwirbt man dadurch Rentenansprüche. Dies gilt nur nicht, wenn der Pflegende bereits eine Rente bezieht oder mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Neue Zusatzversicherung: KarstadtQuelle Versicherungen gegen die Folgen von Demenz

Demenz im Alter, wohl für die meisten eine wahre Horrorvorstellung. Diese Erkrankung des Gehirns beeinflusst zunächst das Kurzzeitgedächtnis. Nach und nach können aber auch andere Regionen betroffen sein, wie die Motorik, das Denkvermögen und die Sprache. Viele Patienten verlieren durch die Krankheit schrittweise alle erlernten Fähigkeiten. Die häufigste Form der Demenz ist Alzheimer.

Wer im Falle einer Erkrankung zusätzliche Mittel zur Verfügung haben möchte, kann sich nun bei KarstadtQuelle Versicherungen auch gegen die Folgen von Demenz absichern. Die Zusatzversicherung bietet jedem der sich privat versichert je nach Beitragshöhe monatliche Zahlungen von bis zu 600 Euro extra, unabhängig von der Leistung der Pflegeversicherung.

Es gibt drei Stufen der Demenz: beginnend, mittelschwer und schwer. Die Leistung der Demenz-Zusatzversicherung greift dann, sobald ein Neurologe oder Psychiater mittelschwere Demenz bei einem diagnostiziert. Diese liegt in den meisten Fällen dann vor, wenn der Betroffene nicht mehr ohne fremde Hilfe seinen Alltag bestreiten kann.

Der Leistungsanspruch beginnt allerdings erst ab dem sechsten Versicherungsjahr. Also eine Versicherung, über die man möglichst frühzeitig nachdenken sollte. Bei vorheriger Inanspruchnahme wird die Leistung von 10 bis 50% gestaffelt. Einzige Ausnahme: Die Demenz ist Folge eines Unfalls.

Pflegeversicherung – Concordia Pflege-Tagegeldtarif

Neue Tarife der Concordia Pflegeversicherung: Die Concordia Krankenversicherung will den neuen Bedürfnissen der Menschen hinsichtlich Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung mit zwei neuen Pflege-Tarifen Rechnung tragen. Die beiden so genannten Pflegetagegeld-Tarife sollen sich durch einfache Beantragung mit nur zwei Gesundheitsfragen, Beitragsfreistellung und Leistung vom ersten Tag der Pflegebedürftigkeit an und Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auszeichnen.

Gesetzliche Pflegeversicherung – Pflegeberatung der BKK

Betriebskrankenkassen bilden Pflegerberater aus: Die Betriebskrankenkassen verbessern die Leistungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Um die Qualität der Pflege in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte zu erhöhen, sollen zertifizierte Pflegerberater die Betroffenen individuell hinsichtlich Hilfebedarf des Pflegebedürftigen und Versorgungsplan beraten. Die Kosten für die Pflegeberatung trägt laut BKK die Pflegekasse.


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