Motorradversicherung
Hinter der Motorradversicherung verbirgt sich eine Kfz-Versicherung, die das Pendant zur Autoversicherung bildet. Bei ihr handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die durch den Gesetzgeber genauestens definiert wird. Grundsätzlich muss das Vorhandensein einer Motorradversicherung bei der Anmeldung des Fahrzeuges nachgewiesen werden. Bei der Anmeldung bekommt das Fahrzeug ein entsprechendes Zulassungskennzeichen durch den jeweiligen Zulassungsbezirk. Vorgeschrieben ist ausschließlich die Haftpflichtversicherung als Motorradversicherung. Alternativ können weitere freiwillige Versicherungen abgeschlossen werden. Möglich sind die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Auch der Abschluss einer Unfallversicherung oder Verkehrsrechtschutzversicherung sind möglich. Bei der Haftpflichtversicherung spielt der Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges eine entscheidende Rolle. Durch diesen definieren die Gesellschaften unterschiedliche Kategorien. Schadenfreiheits- und Regionalklassen finden bei der Motorradversicherung ebenso Beachtung und fließen in die Beitragsberechnung ein. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung können jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden. Durch sie werden Schäden abgedeckt, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Versicherungsleistungen beziehen sich auf Schäden infolge von Explosionen, Diebstahl und Blitzschlag. Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten, die für die Versicherung gezahlt werden müssen, gemindert werden.
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