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News zu Motorradversicherungen


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Motorradversicherung

Hinter der Motorradversicherung verbirgt sich eine Kfz-Versicherung, die das Pendant zur Autoversicherung bildet. Bei ihr handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die durch den Gesetzgeber genauestens definiert wird. Grundsätzlich muss das Vorhandensein einer Motorradversicherung bei der Anmeldung des Fahrzeuges nachgewiesen werden. Bei der Anmeldung bekommt das Fahrzeug ein entsprechendes Zulassungskennzeichen durch den jeweiligen Zulassungsbezirk. Vorgeschrieben ist ausschließlich die Haftpflichtversicherung als Motorradversicherung. Alternativ können weitere freiwillige Versicherungen abgeschlossen werden. Möglich sind die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Auch der Abschluss einer Unfallversicherung oder Verkehrsrechtschutzversicherung sind möglich. Bei der Haftpflichtversicherung spielt der Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges eine entscheidende Rolle. Durch diesen definieren die Gesellschaften unterschiedliche Kategorien. Schadenfreiheits- und Regionalklassen finden bei der Motorradversicherung ebenso Beachtung und fließen in die Beitragsberechnung ein. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung können jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden. Durch sie werden Schäden abgedeckt, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Versicherungsleistungen beziehen sich auf Schäden infolge von Explosionen, Diebstahl und Blitzschlag. Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten, die für die Versicherung gezahlt werden müssen, gemindert werden.

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Mofa-Versicherung

Bei der Mofa-Versicherung handelt es sich um die wichtigste Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Mofas oder eines Mopeds. Sie ist eine Haftpflichtversicherung, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Versicherungskennzeichen und Versicherungsschein müssen als Nachweis für Mofas und Mopeds bis zum Hubraum von 50 ccm vorhanden sein. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr. Grundsätzlich ist dieses immer nur vom 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres gültig. Durch die Mofa-Versicherung werden Schäden übernommen, die durch den berechtigten Fahrer entstanden sind. Bei diesen kann es sich sowohl um Vermögens- als auch um Sach- und Personenschäden handeln. Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Sollen diese ebenso abgesichert werden, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung erforderlich. Typisch ist bei der Mofa-Versicherung die Teilkaskoversicherung. Durch sie werden Schäden übernommen, die infolge von Sturm, Blitzschlag oder Hagel entstanden sind. Auch Brand und Diebstahl gehören zum Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko-Mofa-Versicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Üblicherweise werden Selbstbeteiligungen zwischen 50 und 150 Euro gewählt.

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Die neuen Motorrad-Regionalklassen

Motorräder kann man jetzt auch als Kfz versichern. Und zwar können größere Motorräder, also alle, die nicht Mokicks, Mopeds oder Mofas sowie Leichtkrafträder, Roller und Kleinkrafträder sind, die neuen Regionalklassen für Motorräder nutzen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn man selten oder nie einen Schaden oder Diebstahl gemeldet hat. Die leichteren Maschinen werden weiterhin nach Schadenfreiheitsstaffeln eingestuft. Aber auch die Halter und Fahrer der leichteren Bauarten können sparen.

Und zwar bei einem Abschluss übers Internet. Ein kostenloser Vergleich lohnt sich immer, egal, ob man ein Zweirad neu anmeldet und versichern will oder ob man den Versicherer wechselt. Was nicht jeder weiß: Bei einer Beitragserhöhung kann man ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Dies gilt auch für den Schadensfall. Wechselt man allerdings nach einem Schadensfall, ist es besonders wichtig vor der Kündigung zu klären, ob einen die neue Versicherung auch nimmt.

Die Versicherungen haben nämlich das Recht, einen Versicherungsnehmer abzulehnen, wenn er in der Vergangenheit zu viele Schäden verursacht, aber auch ganz ohne Angabe von Gründen. Also: erst neuen Vertrag klar machen, dann kündigen.

Aber wie den besten Anbieter finden? Vergleichsportale gibt es viele. Man muss darauf achten, dass der Vergleich einigermaßen unabhängig ist. Völlig unabhängig ist keines dieser Portale, aber manche vergleichen überhaupt nicht richtig und es werden immer nur bestimmte Versicherungsanbieter als beste und günstigste Versicherer empfohlen. Denn so manche Versicherungsgesellschaft leistet sich ein eigenes „Vergleichsportal“.

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Am besten ist es, zwei relative unabhängige Internet-Vergleichsportale parallel zu nutzen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind vor allem bei Motorrädern enorm und können bis zum doppelten oder dreifachen oder gar dem vierfachen Betrag der Versicherungsprämie ausmachen.

Es gibt auch Portale, die eine Bedarfsanalyse anbieten. Diese kostet zwar ein paar Euro, aber die Investition lohnt sich insbesondere dann, wenn man unsicher ist, welche Art von Versicherungen man braucht bzw. nicht weiß, was alles abgedeckt sein soll. Denn was nützt die günstigste Versicherung, wenn man falsch versichert ist. Wer allerdings genau weiß, was er will und braucht, online abschließt und auf umfassenden Service verzichtet, der kann bei den Direkt-Versicherern im Internet am meisten Geld sparen und so noch mehr Spaß an seinem Motorrad haben.

Günstige Motorradversicherung mit Extra-Leistungen

Concordia Bike-Versicherung: Pünktlich zum Beginn der Motorradsaison 2009 wird eine Motorradversicherung mit vielen Extraleistungen und zudem günstigen Beiträgen von der Concordia Versicherung angeboten. Nach eigenen Angaben bietet die Concordia Bike-Versicherung neben dem preiswerten Versicherungsschutz außerdem regional abhängige Tarife sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch Teilkasko-Versicherung, eine hohe Pauschalabdeckung, Tarife nach Berufsgruppen (z.B. Beamten Tarif) und gegen Aufpreis Rabattschutz gegen Rückstufung im Schadensfall.

Blaues Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder Pflicht

Neues Kennzeichen für Kleinkrafträder: Seit März 2009 ist für alle Kleinkrafträder ein blaues Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Bis Ende Februar konnte auch mit schwarzem Versicherungskennzeichen gefahren werden – wer sich jedoch ab März damit erwischen lässt, macht sich strafbar und fährt ohne Haftpflicht-Schutz. Dies ist auch angesichts des hohen Unfallrisikos mit Kleinkrafträdern sehr fahrlässig – laut Versicherungswirtschaft gab es im Jahr 2007 36.300 Haftpflichtschäden, die in der Summe einen Regulierungswert von rund 80 Millionen Euro zu verzeichnen hatten. Die Schadenshäufigkeit bei Kleinkrafträdern ist rund doppelt so hoch wie bei Motorrädern – auf 1000 Fahrzeuge fallen statistisch gesehen 22 Schäden. Auch im Bereich Diebstahl sind Mofas und Mopeds häufiger betroffen als andere Fahrzeugklassen. Im Jahr 2007 wurden nahezu 11.000 versicherte Kleinkrafträder entwendet, was statistisch gesehen 34 von 1.000 Fahrzeugen betrifft. Während im PKW-Bereich die Diebstahlquote von Jahr zu Jahr geringer ausfällt, steigt diese bei Mofas und Mopeds kontinuierlich an. Im Vergleich zum Vorjahr konnte 2007 ein Anstieg von 6,9 Prozent verzeichnet werden. Die neue Versicherungs-Verordnung gilt für Mopeds und Mofas ebenso wie für Quads und Minicars, die maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen und die Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern nicht überschreiten können. Bei Versicherungsabschluss gilt sofort der Versicherungsschutz – die Versicherung ist in der Regel ein Jahr gültig. Da es sich bei den blauen Versicherungskennzeichen um „Ablaufkennzeichen“ handelt, ist es nicht notwendig, die Versicherung extra zu kündigen. Als Nachweis der Versicherung gilt das Kennzeichen selbst oder die Versicherungspolice. Wird eine solche Versicherung von einem Minderjährigen beantragt, so ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. News von: preisvergleich-krankenversicherung.com


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