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News zu Lebensversicherungen


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Urteil: Kunden müssen Kreditrisiken bewusst sein

Ein Urteil, das im Zuge der „Aufarbeitung“ der Finanzkrise doch den einen oder anderen überraschen mag. Während die Banken sich aktuell immer mehr um Transparenz und genügend Aufklärung bemühen, gilt dies offenbar nur in kleinen Teilen für die Versicherungsbranche.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Koblenz sind Versicherungsmakler nicht dazu verpflichtet, Kunden über mögliche Risiken eines Kredits hinzuweisen, vor allem dann nicht, wenn diese geschäftserfahren sind.

In dem konkreten Fall ging es um einen Diplom-Volkswirt, dem von seinem Versicherungsmakler anstelle eines Ratenkredits zu einem Kredit, der an eine Kapitallebensversicherung gebunden ist, geraten wurde. Die Versicherungssumme wurde ausgezahlt und reichte nicht aus um den Kredit komplett abzulösen. Der Kunde verklagte den Versicherungsmakler daher auf Schadenersatz.

Die Richter stimmten dem jedoch nicht zu, da jedermann wisse, dass die Ertragsberechnungen bei einer Kapitallebensversicherung auf Prognosen beruhen. Dass die in Aussicht gestellten Gewinne dabei nicht sicher seien, müsse ebenfalls jedem klar sein. Als Kunde bei Unsicherheiten also stets selbst zusätzliche Informationen einholen!

Immer mehr Deutsche investieren in Lebensversicherungen

Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sind momentan niedrig und die Menschen wollen zudem einen direkten bzw. existentiellen Nutzen aus ihren Anlagen ziehen. So wird es wohl nur wenige verwundern, dass immer mehr eine Lebensversicherung als Geldanlage für sich entdecken.

Das Geschäft mit den Lebensversicherungen boomt. Alleine in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres stiegen die Einnahmen in diesem Bereich um ganze 15% auf über 40 Milliarden Euro. Im Gegensatz zu anderen Kapitalanlagen erhält man bei einer Lebensversicherung zwischen drei bis fünf Prozent Zinsen und selbst nachdem man alle zusätzlichen Kosten abgezogen hat, ist sie für heutige Verhältnisse am Ende noch ziemlich rentabel.

Vor allem die Sofort-Rente hat es den Anlegern angetan. Hierbei zahlt man einmal einen Betrag in die Versicherung ein und erhält sofort einen monatlichen Betrag ausbezahlt, während der Rest angelegt wird. Man wird sehen, wie lange dieser Zulauf anhält. Dauert dies allerdings länger, könnte dies am Ende zu Lasten der bereits älteren Anleger gehen, da die Versicherer die neuen Kunden zu den alten hohen Zinsen anwerben, dieses Kapital aber theoretisch nach den aktuell niedrigen Zinsen anlegen müssten…

Aussteuerversicherung

Die Aussteuerversicherung ist in Deutschland auch als Heiratsversicherung bekannt. Sie wird von verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu sehr unterschiedlichen Konditionen angeboten. Bei ihr handelt es sich um eine besondere Form der Lebensversicherung, die für Jungen und Mädchen abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme, die durch die Beiträge angespart wird, wird zur Heirat des Kindes ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens zum 25. Lebensjahr. Die Höhe der Aussteuerversicherung richtet sich nach den Beiträgen, die eingezahlt werden und nach der Laufzeit des Vertrages. Grundsätzlich steht die Versicherungssumme auch ohne Heirat zur Verfügung. Sie ist nicht an einen festen Verwendungszweck gebunden, sodass sie flexibel von dem Kind verwendet werden kann. Das Kapital, dass durch die Aussteuerversicherung angespart wird, soll in erster Linie den Start in ein eigenes Leben erleichtern. Eltern können diese Versicherung abschließen, wenn die Tochter nicht älter als 10 Jahre und der Sohn nicht älter als 12 Jahre ist. Verstirbt der Versorger, der in die Aussteuerversicherung einzahlt, erfolgt die Beitragsbefreiung des Vertrages. Der Versicherer zahlt die Summe jedoch in voller Höhe aus. In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Beiträge, die laut Vertrag gezahlt werden müssen.

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Ausbildungsversicherung

Hinter der Ausbildungsversicherung verbirgt sich eine besondere Form der Lebensversicherung. In der Bundesrepublik Deutschland wird sie überwiegend von Großeltern genutzt, die die Versicherung für die Enkelkinder abschließen. Durch die Ausbildungsversicherung soll eine gute Ausbildung für die Kinder abgesichert werden. Dabei erfolgt mit dieser der Aufbau eines zusätzlichen Kapitals. Dieses dient als Startkapital für die eigene Ausbildung. Mit der Ausbildungsversicherung lässt sich durch Zinsen, Zinseszins und Dividendengewinne bereits mit kleinen Beiträgen ein ansehnliches Startkapital aufbauen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich dabei grundsätzlich am vorgesehenen Ausbildungsweg orientieren. So ist ein Studium wesentlich kostenintensiver als eine duale Berufsausbildung. Der Nutzen einer Ausbildungsversicherung ist heute sehr umstritten und orientiert sich an verschiedenen Voraussetzungen. Grundsätzlich kann die Versicherungssumme individuell bestimmt werden. Die Versicherungssumme ist für die Beiträge, die durch den Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen, entscheidend. Eine Ausbildungsversicherung kann mit einem einfachen Sparplan gleichgesetzt werden. Die Beiträge, die gezahlt werden müssen, sind umso geringer, desto früher mit der Einzahlung dieser begonnen wird.

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Versicherer raten ausdrücklich vom Verkauf von Lebensversicherungen ab

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Beiträge für eine Lebensversicherung den Versicherten belasten. Um an Geld zu kommen, verkaufen so manche dann ihre Versicherung übereilt und machen dabei nicht selten große Verluste. Vor ein paar Tagen hat daher der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin vor einem zu raschen Verkauf der Lebensversicherung gewarnt.

Aktuell würde zwar häufiger dazu geraten die Lebensversicherung zu verkaufen. Dahinter steckten aber meist wirtschaftliche Interessen bestimmter Unternehmen, die den Zweitmarkt für Lebensversicherungen wieder ankurbeln wollten. Hierbei handeln Investoren mit Policen, die sich Versicherungsnehmern, meist zu deren Nachteil, abkaufen.

Wer momentan jedoch Geldsorgen hat, könne auch auf andere Möglichkeiten zugreifen: So können Versicherte ihre Beiträge stunden oder sich davon für einen gewissen Zeitraum freistellen lassen. Verträge kann man zudem ruhen lassen. Laut des GDV sei die Lebensversicherung ein stabiles und krisenfestes Produkt.

Die Botschaft scheint wohl auch nach und nach bei den Versicherten einzukommen, denn 2009 sank die Kündigungsquote bei Lebensversicherungen von 4% (2008) auf 3,86%. Die liege im Bereich der durchschnittlichen Stornoquoten.


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