Behandlung von Schnarchen: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Rund ein Viertel aller Deutschen schnarchen Nacht für Nacht und rauben damit meist dem Partner oder auch sich selbst den letzten Nerv. Dabei ist ein ruhiger und gesunder Schlaf wichtig für Körper und Seele.
Beim Schnarchen unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Formen: Das primäre Schnarchen ist das normale Schnarchen, dass die meisten Menschen nur zu gut kennen. Die Muskulatur im Mund- und Rachenbereich entspannt sich und gerät in Schwingung, was die typischen Geräusche erzeugt. Dies kann neben anatomischen Besonderheiten auch einfach nur die Einnahme von Medikamenten, zu viel Alkohol oder Übergewicht hervorgerufen werden. Das primäre Schnarchen ist für den Betroffenen selbst meist harmlos.
Weitaus schlimmer ist hier das sogenannte apnoische Schnarchen. Hierbei kommt es zwischendurch immer wieder zu längeren Atempausen. Manchmal so lange, dass der Betroffene dann nach Luft schnappen muss. Stellen Sie dies bei sich selbst oder eben bei Ihrem Partner fest, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, denn dies kann ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Viele wollen das Schnarchen also loswerden, die einen weil es störend ist, die anderen weil es medizinisch notwendig ist. Doch für welche Behandlungen und Eingriffe muss ich selbst aufkommen und was zahlt die Kasse? Die Krankenkasse kommt grundsätzlich nur für die Kosten auf, wenn der Eingriff aus gesundheitlichen Gründen medizinisch notwendig ist. Doch auch hier ist dies nicht immer der Fall, denn manche, insbesondere neue Behandlungsmethoden sind unter Umständen noch nicht im Leistunsgkatalog der Versicherung enthalten.
Die Experten der DKV raten daher dazu, sich vor jedem Eingriff mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und sich ausgiebigst beraten zu lassen. Nicht, dass man nach dem Eingriff eine böse Überraschung erlebt und die Kosten selbst bezahlen muss. Na dann, noch erholsame Nächte!


