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News zu Krankenversicherungen


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Urteil: Staffelprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rechtens

Eine Betriebskrankenkasse zahlt Mitgliedern, die im laufenden Kalenderjahr nicht beim Arzt waren und somit keine Leistungen in Anspruch genommen haben, eine Prämie aus. Diese Prämie sollte nun nach einer ärztlichen Verordnung um 40 Euro, bei einer zweiten um 80 Euro gekürzt werden. Danach wäre die Prämienzahlung voll und ganz ausgeschlossen worden.

Diese Staffelung hatte das Bundesversicherungsamt jedoch nicht genehmigt und so landete der Fall vor Gericht. Das Bundessozialgericht in Kassel war der selben Meinung wie das Bundesversicherungsamt: Es gelte das „Alles-oder-nichts-Prinzip“.

Eine solche Zahlung sei nur rechtens, wenn der Versicherte überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen habe. Leistungen zur Vorsorge, für Schwangere und zum Schutz von Minderjährigen werde nicht angerechnet. Eine Staffelung der Prämie ist also nicht rechtens und die Richter wiesen den Nachtrag zur Satzung ab.

Gesetzliche Krankenversicherung: Viele Versicherte weigern sich den Zusatzbeitrag zu zahlen

In diesem Frühjahr hatten fünf der 13 Krankenkassen, die sich in einer schlechten finanziellen Lage befinden, Zusatzbeiträge erhoben um ihr Defizit ausgleichen zu können. Etliche Versicherte wechselten daraufhin ihre Krankenkasse und einige derer, die diesen Schritt nicht gingen, fühlen sich offenbar nicht verpflichtet den Zusatzbeitrag zu zahlen.

So sehen sich laut einer Umfrage der „Thüringer Allgemeine“ viele Kassen mit einer schlechten Zahlungsmoral in Sachen Zusatzbeitrag konfrontiert und dies obwohl die meisten nur den Mindestbetrag von acht Euro im Monat mehr verlangen (laut Gesetz könnten sie bis zu 37,50 Euro pro Mitglied fordern).

So bleibt bisher jedes fünfte Mitglied der DAK, der BKK Gesundheit und der BKK Heilberufe den Zusatzbeitrag schuldig. Bei der City BKK sind rund ein Viertel aller zusätzlichen Beiträge offen, bei der KKH sogar fast ein Drittel.

Die BKK Heilberufe und die City BKK hatten vor kurzem erst verkündet kurz vor der Insolvenz zu stehen. Die Kassen sind also maßgeblich auf die Zusatzbeiträge angewiesen, sehen sich hierbei aber in einer schwierigen Situation, denn bei dieser geringen Summe lohne sich ein Inkassoverfahren praktisch nicht. Eine Sprecherin der gesetzlichen Krankenversicherungen wies jedoch darauf hin, dass Kassen die Leistung bei säumigen Mitgliedern herunterfahren und ihnen zum Beispiel nur die Notversorgung gewähren könnten.

Union und FDP versuchen Einigung in Sachen Gesundheitsstreit

Während sich der Rest der schwarz-gelben Koalition auf Schloss Meseberg traf um zusammen mit Wissenschaftlern und Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften über die Zukunft unseres Landes zu debattieren, blieben alle beteiligten am bisher ausgefochtenen Gesundheitsstreit rund um Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler in Berlin und versuchten eine Einigung zu erzeilen.

Von allen Seiten wurde betont, dass Fortschritte gemacht wurden und eine Annäherung stattfand, jedoch auf konkrete Ergebnisse muss man wohl noch eine Weile warten. Allein im nächsten Jahr wartet auf die gesetzlichen Krankenkasssen ein Defizit von elf Milliarden Euro. Vier Milliarden Euro plant das Gesundheitsministerium über Einsparungen, wie die erst vor kurzem verabschiedeten Einsparungen bei den Arzneimitteln, zu schultern und die verbleibenden sieben Milliarden Euro über Änderungen auf der Einnahmeseite auszugleichen, dazu gehört u.a. auch die berühmte Kopfpauschale.

Gleichzeitig stehen inzwischen drei gesetzliche Kassen vor der Insolvenz, wie wir bereits letzte Woche berichtet haben. Der Focus sprach sogar von insgesamt 23 Kassen, die sich in finanzieller Not befinden sollen. Laut eines Sprechers des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen seien diese Zahlen jedoch bereits über ein halbes Jahr alt und somit veraltet. Diese sagten nichts über die aktuelle Situation aus. Nur hat sich die im letzten halben Jahr verbessert?

Drei Krankenkassen insolvent – Versicherte können wechseln

Nun ist es endgültig soweit, den ersten drei deutschen gesetzlichen Krankenkassen droht Medienberichten zufolge die Insolvenz. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass drei Kassen bald zahlungsunfähig sein könnten, nannte jedoch keine Namen.

Aus zuverlässigen Quellen weiß man allerdings, dass es sich um die City BKK, die BKK Heilberufe und die GBK Köln handelt. Die Kassen haben selbst bestätigt, dass es in Sachen Zahlungen bei ihnen nicht gerade gut aussieht. Wie es das Gesetz seit diesem Jahr vorschreibt, haben sie dem Bundesversicherungsamt ihre finanzielle Lage mitgeteilt. Dieses hat nun drei Monate lang Zeit alle möglichen Optionen zu prüfen, dann wird sich zeigen, ob sich eine Weiterführung der Krankenkassen lohnt.

Mitglieder dieser drei Versicherer müssen sich allerdings keine Sorgen machen. Sie werden rechtzeitig von der Versicherung im Falle einer Schließung benachrichtigt und haben dann noch genügend Zeit sich eine neue Kasse zu suchen, so dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Die anderen Kassen sind dazu verpflichtet, jeden dieser neuen Bewerber aufzunehmen.

Das Bundesversicherungsamt befürchtet, dass man 2011 angesichts des drohenden Defizits von elf Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung mit weiteren Kassen in finanziellen Schwierigkeiten rechnen müsse.

DAK-Chef spricht sich für Kopfpauschale aus

Bisher wurde die Kopfpauschale von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler von allen Seiten kritisiert. Nun hat sich zum ersten Mal eine deutsche Krankenkasse positiv zu diesem Modell geäußert. Der Vorstandschef der DAK, Herbert Rebscher, sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, dass er sich durchaus eine „feste Gesundheitspauschale“ zusammen mit einem „wettbewerblichen Beitragssatz“ für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen vorstellen könne.

Zehn Euro im Monat erschienen im sinnvoll, wenn im Gegenzug zum Beispiel die Zusatzbeiträge wegfallen würden. Gleichzeitig kritisierte Rebscher aber das Sparpaket der Bundesregierung. Aus seiner Sicht müsse verhindert werden, dass Ärzte lukrative Sonderverträge abschließen. Weiterhin wäre „mindestens eine Nullrunde“ für die Kliniken sinnvoll und die teuren und dabei wenig nützlichen Hausarztprogramme müssten geändert werden.

Auch das Arzneipaket von Rösler werden den gesetzlichen Kassen nichts bringen, da diese Ersparnisse in die Taschen der Apotheker wanderten. Aufgrund der Absenkung des Großkundenrabatts, den die Apotheken den Kassen gewähren müssen, hätten die Versicherer für dieses und letztes Jahr 650 Millionen Euro nachzuzahlen.


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