Krankentagegeld: Versicherung so schnell wie möglich benachrichtigen
Was zu Beginn nur wie eine harmlose Erkältung oder Ähnliches aussieht, kann sich unter Umständen auch zu einer längeren Erkrankung ausweiten. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass die ersten sechs Wochen der Krankheit der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, danach springt die Krankenversicherung mit Krankentagegeld ein, das rund 90% des Nettoeinkommens beträgt.
Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Für die Versicherung beginnt diese Frist ab dem Tag der Krankschreibung, daher sollte man nach der Ausstellung durch den Arzt diese nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Versicherung zukommen lassen. Zwei bis drei Tage nach dem Arztbesuch sollte die Krankschreibung bei der Versicherung eingehen.
Hierbei ist es zudem wichtig darauf zu achten, dass diese auch bei der Versicherung ankommt. Das Oberlandesgericht Celle urteilte nämlich, dass der Versicherte selbst Sorge zu tragen habe, dass die Krankheitsmeldung eingeht. In dem Fall ging es um einen Mann, der im März einen Unfall hatte und bis August krank geschrieben war. Die Versicherung will die Unterlagen jedoch erst im September, also nach der Genesung erhalten haben, und zahlte daher nichts.
Laut den Richtern war der Geschädigte hier selbst schuld, denn nachdem er keine Rückmeldung von der Versicherung erhalten habe, hätte er selbstständig nachfragen müssen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Krankschreibung also am besten per Einschreiben mit Rückschein, ansonsten nachfragen.


