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News zu Hausratversicherungen


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Nach Sturmtief „Xynthia“ – Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden

Gestern Nacht und auch noch den Tag über hielt das Sturmtief „Xynthia“ weite Teile Europas in Atem und auch Deutschland wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Sturm spricht man in der Regel ab Windstärke acht, was mindestens 62 km/h bedeutet. Xynthia fegte allerdings mit 166 km/h über Deutschland hinweg…

Die deutschen Versicherer raten nun allen, die durch den Sturm irgendeinen Schaden erlitten haben, sich schnellstmöglich an die entsprechenden Versicherungen zu wenden.

Ab einer Windstärkevon acht kommen die Gebäude- Hausrats- und Kaskoversicherungen für die Schäden auf.

Wurde das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch umgefallene Bäume, herumfliegende Äste oder Ziegel, meldet man den Schaden der Wohngebäudeversicherung.

Die Hausratsversicherung hilft bei Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch Folgeschäden sind in der Regel in den Versicherungsschutz integriert.

Schäden am Auto sollte man unbedingt der zuständigen Kaskoversicherung melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden Sturmschäden normalerweise abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Vollkaskoversicherte brauchen einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht befürchten.

Hausratsversicherung: Tarife regelmäßig vergleichen

Die Hausratsversicherung ist eine der häufigsten Versicherungen in Deutschland. Fast jeder Bundesbürger hat eine, doch Experten gehen davon aus, dass nahezu die Hälfte aller Versicherten mehr bezahlen als sie müssten oder einen total veralteten Tarif haben, der nicht mehr zu ihrer momentanen Lebenssituation passt.

Daher sollte man regelmäßig seinen Tarif überprüfen, ob dieser noch zeitgemäß ist, bzw. mit anderen Tarifen vergleichen, ob man nicht Geld sparen kann.

Seit man dies online tun kann, geht das Vergleichen und auch der Wechsel des Versicherers kinderleicht. Man muss man aber nicht unbedingt gleich den Anbieter wechseln. In manchen Fällen lohnt es sich bereits sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und den Tarif zu wechseln bzw. anzupassen.

Hausratsversicherung: Für zusammen lebende Paare reicht eine

Zieht man mit seinem Partner/ seiner Partnerin zusammen oder hat man gar zuvor geheiratet, werden viele jetzt doppelt bestehende Versicherungen überflüssig. Dazu zählt auch die Hausratsversicherung.

Da der Hausrat aus zwei Single-Wohnungen nun zusammengelegt wird, ist es ratsam eine der beiden bestehenden Hausratsversicherungen zu kündigen. Dies geschieht in diesem Fall meist ganz einfach. Man muss sich nur an den entsprechenden Versicherungsmakler wenden und kann die Versicherung rückwirkend aufheben. Zu viel bezahlte Beiträge werden in den meisten Fällen sogar zurückgezahlt!

Meist wird die Hausratsversicherung gekündigt, die am kürzesten besteht. Bei Ehepaaren gilt als Datum der Zusammenlegung der Tag der Eheschließung, bei Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft wird das Datum der letzten Beitragsfälligkeit berücksichtigt.

Von Doppelversicherungen ist in der Regel abzuraten, da sie meist sehr teuer und in der Abwicklung der Leistung ziemlich kompliziert sind.

Bayerische Landesbrandversicherung AG

Die jahrzehntelange Erfahrung hat sich für die Bayerische Landesbrandversicherung AG zu einer Art Markenzeichen entwickeln können. Im Jahr 2000 konnte die Gesellschaft auf ein 125-järhiges Bestehen hinweisen. Dadurch gehört der Versicherer zu den ältesten in ganz Deutschland. Recht schnell entwickelte sich das Unternehmen weiter und schaffte es das eigene Geschäftsgebiet auszubauen.

Bis heute liegt der eigene Fokus jedoch auf dem Bundesland Bayern. Die Wurzeln der Bayerischen Landesbrandversicherung AG lassen sich auf die Königliche Brandversicherungs-Kammer zurückführen, die einst von König Ludwig II. ins Leben gerufen wurde. In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es zu weitreichenden Veränderungen bei der Gesellschaft. Unter anderem gingen die einzelnen Geschäftsfelder an den Bayerischen Sparkassen und den Giroverband über. Dadurch kam es zu einer grundlegenden Modernisierung der einzelnen Geschäftsfelder.

Der Schwerpunkt der Bayerischen Landesbrandversicherung AG liegt bis heute auf der Absicherung verschiedener Brandrisiken. Die modernen Produkte und die fairen Konditionen haben sich dabei zu einem wichtigen Argument für den Anbieter entwickeln können. Die Mehrzahl der Kunden ist bis heute in Bayern zu Hause. Allerdings agiert die Bayerische Landesbrandversicherung AG immer intensiver auf der bundesweiten Ebene.

Produkt-Test: Hausratsversicherung der Volkswohl Bund

Die Hausratsversicherung zählt deutschlandweit zu den beliebtesten Versicherung. Rund 80% aller Bundesbürger haben solch eine Police abgeschlossen. Doch auch hier sind natürlich nicht alle Versicherungen und Produkte gleich.

“Die Welt” hat aktuell die neuen Tarife der Volkswohl Bund Versicherung unter die Lupe genommen, die seit Anfang des Jahres gültig sind.

Positiv fiel den Testern vor allem der Umfang der Hausratsversicherung auf. Überspannungsschäden sind abgedeckt (bis zu 10% der Versicherungssumme im Komforttarif, komplett im Komfortplustarif), sowie elektronische Daten, Videoüberwachungssysteme und Alarmanlagen. Diesen Umfang bieten nur wenige andere Versicherungen.

Lobend wurde auch erwähnt, dass der Begriff der Fahrlässigkeit abgeschafft wurde. Die Versicherung zahlt also auch, wenn der Schaden durch fahrlässige Verhalten des Versicherten entstanden ist.

Allerdings haben solche Leistungen natürlich auch ihren Preis. Rund 200 Euro im Jahr zahlt man beispielsweise für eine 90 m²-Wohnung in Berlin. Manch andere Policen mit guten Leistungen bekommt man schon für die Hälfte. Hier muss man wohl individuell beurteilen, welche Vor- und Nachteile die Tarife der Volkswohl Bund für einen bringen und ob man woanders nicht günstiger davon kommt… Vergleichen lohnt sich auch hier!

Was passiert im Falle einer Scheidung mit der Hausratsversicherung?

Allgemein ist es üblich, dass Ehepaare ihren Hausrat zusammen versichern. Kommt es allerdings zu einer Scheidung wird dieser meist aufgeteilt. Was passiert in solch einem Fall mit der Hausratsversicherung? Auf was müssen die Betroffenen achten?

Zunächst muss die Versicherung natürlich auf einen der beiden Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Dabei müssen unbedingt folgende Punkte beachtet werden:

1. Die Hausratsversicherung ist an den Ort gekoppelt! Diesbezüglich eventuelle Änderungen vornehmen.

2. Eine Scheidung ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung!

3. Die Versicherungssumme muss angepasst werden. Dies sollte allerdings nicht zu früh und vorschnell geschehen, da meist der Versicherungsnehmer nach der Trennung seinen Hausrat wieder aufstockt.

Wasserschäden durch Frost durch Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Gerade ist das Tief Daisy über uns hinweggefegt und es bleibt wohl auch weiterhin kalt. Die Gefahr, dass Frostschäden am Haus entstehen, ist jetzt natürlich besonders hoch. Daher sollten Hausbesitzer unbedingt ihre Wohngebäudeversicherung prüfen, ob diese auch Frostschäden abdeckt.

In vielen Fällen ist hierbei nämlich das Gebäude nur gegen Schäden durch Feuer abgesichert. Ist dies der Fall, müssen Hausbesitzer am Ende alle Wasserschäden durch Frost selbst bezahlen, was schnell sehr teuer werden kann. Alternativ kann aber auch die Hausratsversicherung dies übernehmen. Daher am besten auch frühzeitig diese Police überprüfen.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Hausbesitzer regelmäßig die Heizung kontrollieren und diese auch bei längeren Reisen im Winter nicht zu sehr herunterdrehen. Eigentümer und Mieter sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet die Wohnräume ausreichend zu heizen. Tun sie dies nicht, kann die Versicherung die Zahlung bei Schäden verweigern, mit der Begründung auf grobe Fahrlässigkeit.

Für einen Wasserschaden zahlt nicht jede Versicherung

So manch einer wird folgende Situation aus eigener Erfahrung kennen: Man verlässt vielleicht kurz das Haus oder geht gar nur in einen anderen Raum, kommt zurück und auf einmal steht der gesamte Boden rund um die Waschmaschine unter Wasser. Der eigene Fußboden ist hinüber und womöglich tropft es jetzt noch beim Nachbarn, der unter einem wohnt, von der Decke.

Ein gar nicht so seltener “Unfall”. Klar ist das ärgerlich, doch muss man sich doch finanziell keine Sorgen machen? Ich bin doch versichert! Leider sehen das viele Versicherungen in diesem Fall anders!

Die Wohngebäude-, die Privathaftpflicht- oder die Hausratsversicherung argumentiert an dieser Stelle häufig, dass der Versicherte grob fahrlässig handelt, wenn er nicht zwischendurch überprüft, dass noch alles richtig läuft, oder sogar das Haus ganz verlässt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Grad der Fahrlässigkeit.

In Deutschland gibt es zu diesem Thema keine einheitliche Rechtssprechung, so dass es den Versicherten nur übrig bleibt beim Waschen der Maschine in der Nähe zu bleiben. Am besten man holt sich eine Maschine mit Aqua-Stop…


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