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Haftpflicht- und Hausratsversicherung für die WG?

Besonders bei Studenten ist die Wohngemeinschaft eine beliebte Form des Zusammenlebens. So leben etliche Deutsche zusammen mit ihren Mitbewohnern in einer WG. Besonders in diesen jungen Jahren, lassen die meisten die eine oder andere Party garantiert nicht aus bzw. meist herrscht ein reger Durchgangsverkehr in vielen WGs. Dabei kann auch mal schnell etwas zu Bruch gehen. Macht hier eine entsprechende Versicherung Sinn?

Um die Wohnung und deren Hausrat zu schützen, gibt es im Grunde zwei Versicherungen: die private Haftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung macht für jeden Bundesbürger absolut Sinn, denn verursacht man selbst einen Schaden an der Wohnung, dem Haus oder werden Personen in Mitleidenschaft gezogen, springt hierfür die Versicherung ein.

Eine Haftpflichtversicherung ist wirklich nicht teuer und gibt es meist für rund vier Euro im Monat. Hierbei ist jedoch normalerweise in einer WG jeder Mieter einzeln versichert, das heißt jeder Mitbewohner muss eine eigene Police abschließen.

Bei der Hausratsversicherung sind zwar in der Regel alle Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung zusammen versichert, jedoch macht diese bei Studenten meist wenig Sinn. Hierbei sind Besitztümer abgesichert, wenn sie zum Beispiel durch Feuer oder Wasser beschädigt oder gestohlen werden. Da die wenigsten Studenten teure Einrichtungsgegenstände haben, muss hier jeder individuell Kosten und Nutzen miteinander vergleichen.

Hausratsversicherung: Keine falschen Schadensbelege einreichen

Wer nach einem Diebstahl oder bei einem Schaden einen falschen Beleg bei seiner Hausratsversicherung einreicht riskiert damit seinen Versicherungsschutz. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hervor.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann, nachdem ihm sein Fahrrad gestohlen wurde, bei seiner Versicherung eine Rechnung eines Fahrradgeschäfts als Schadensbeleg eingereicht. Die Versicherung konnte ihm jedoch nachweisen, dass die Rechnung nachträglich ausgestellt wurde und der Mann zudem die Einzelteile gar nicht alle in diesem Geschäft erworben hatte. Er habe also arglistig falsche Angaben gemacht und so habe er auch keinen Anspruch auf Leistung.

Die Richter sahen dies ebenso. Es spiele keine Rolle, ob er sich durch die Tat bereichern wollte oder ob er versucht habe, die Schadensregulierung nur zu beschleunigen. Fakt sei, dass er durch seine unrichtigen Angaben arglistig gehandelt habe. Daher habe er auch keinen Anspruch auf Leistungen. Also, nur richtige Belege bei der Versicherung abgeben!

Finanztest: Preis der Hausratsversicherung sagt meist nichts über die Leistungen aus

Eine Hausratsversicherung ist für viele Bundesbürger unerlässlich, denn sie kommt für Schäden an allen Dingen auf, die sich in den eigenen vier Wänden befinden. Meist geht der Schutz jedoch noch darüber hinaus: Viele mobile Gegenstände sind für eine gewisse Zeit auch außerhalb, zum Beispiel im Urlaub, versichert.

Bei Diebstahl springt die Hausratsversicherung ebenfalls ein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden umgehend gemeldet und dokumentiert wird. Am besten von der Polizei, denn wenn keine Einbruchsspuren erkennbar sind, greift der Versicherungsschutz nicht.

Bei der Wahl der Hausratsversicherung sollte man jedoch laut der Zeitschrift „Finanztest“ gut vergleichen und vor allem nicht von hohen Beiträgen auf mehr bzw. bessere Leistungen schließen. Zwar argumentieren die meisten Anbieter damit, dass durch höhere Beiträge auch der Schutz und die Leistungen besser würden.

Der Test hat jedoch das Gegenteil bewiesen: Die Beitragshöhe sagt eindeutig nichts über die Leistungsbereitsschaft des Versicherers aus. Also, Augen auf beim Versicherungsabschluss! Am besten schauen Sie gleich mal in den kostenlosen Hausratversicherungsrechner.

Das Aufstellen eines Baugerüsts stets der Hausratsversicherung melden

Wer ein Baugerüst an seinem Haus aufstellt, muss dies umgehend seiner Hausratsversicherung melden. Darauf weist in diesen Tagen der Bund der Versicherten hin. Durch den Aufbau des Gerüsts, könnte möglichen Einbrechern der Zugang zur Wohnung oder zum Haus erleichtert werden, was also mit einer Erhöhung der Gefahr verbunden ist.

Kommt es über das Gerüst zu einem Einbruch und die Hausratsversicherung wusste nichts von dem Aufbau, kann sie die Leistungsübernahme schmälern oder sogar verweigern. Wer das Gerüst selbst vor seinem Eigenheim ausbauen lässt, sollte bereits in der Planungsphase dies dem Versicherer melden.

Als Mieter informiert man die Hausratsversicherung, sobald man von dem Gerüstbau erfährt. Der Versicherer entscheidet dann über die nächsten Schritte und prüft, ob tatsächlich eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Dies hängt vor allem von der Dauer der Baumaßnahme ab.

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung werden alle Schäden abgesichert, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser entstehen. Abgesichert sind alle Gegenstände, die zum Hausrat des Versicherten gehören. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gardinen und Möbel. Auch alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören oder dem Verbrauch dienen, werden durch die Hausratversicherung abgesichert. Grundsätzlich können Wertsachen nur bis zu einer fest definierten Höchstsumme versichert werden. Neben Zerstörungen, Verlust und Beschädigungen am Hausrat werden durch die Versicherung unterschiedliche Kosten abgedeckt. So übernehmen die Versicherer die Kosten für Aufräumarbeiten und Schlossänderungen. Auch Bewachungskosten werden durch die Hausratversicherung getragen. Durch diese Versicherung werden auch Schäden abgesichert, die an den Gegenständen Dritter entstehen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich diese Gegenstände in der Wohnung des Versicherten befinden. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Demnach wird die Versicherungssumme an den Wiederbeschaffungswert angepasst. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein ausreichender Versicherungsschutz vor. Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung, sollte jedoch abgeschlossen werden.

Mit unserem Hausratversicherungsrechner finden Sie einfach und schnell die günstigsten Angebote für Ihre Besitzstände.


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