News Versicherungsvergleich RSS-Feed

News zu Haftpflichtversicherungen


Anzeigen

Haftpflicht- und Hausratsversicherung für die WG?

Besonders bei Studenten ist die Wohngemeinschaft eine beliebte Form des Zusammenlebens. So leben etliche Deutsche zusammen mit ihren Mitbewohnern in einer WG. Besonders in diesen jungen Jahren, lassen die meisten die eine oder andere Party garantiert nicht aus bzw. meist herrscht ein reger Durchgangsverkehr in vielen WGs. Dabei kann auch mal schnell etwas zu Bruch gehen. Macht hier eine entsprechende Versicherung Sinn?

Um die Wohnung und deren Hausrat zu schützen, gibt es im Grunde zwei Versicherungen: die private Haftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung macht für jeden Bundesbürger absolut Sinn, denn verursacht man selbst einen Schaden an der Wohnung, dem Haus oder werden Personen in Mitleidenschaft gezogen, springt hierfür die Versicherung ein.

Eine Haftpflichtversicherung ist wirklich nicht teuer und gibt es meist für rund vier Euro im Monat. Hierbei ist jedoch normalerweise in einer WG jeder Mieter einzeln versichert, das heißt jeder Mitbewohner muss eine eigene Police abschließen.

Bei der Hausratsversicherung sind zwar in der Regel alle Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung zusammen versichert, jedoch macht diese bei Studenten meist wenig Sinn. Hierbei sind Besitztümer abgesichert, wenn sie zum Beispiel durch Feuer oder Wasser beschädigt oder gestohlen werden. Da die wenigsten Studenten teure Einrichtungsgegenstände haben, muss hier jeder individuell Kosten und Nutzen miteinander vergleichen.

In die Haftpflichtpolice auch Freizeitaktivitäten einschließen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Doch nicht selten achten die Menschen beim Abschluss zu wenig auf die persönliche Situation. So sollte man bei der Police nicht nur an die üblichen Schäden und Unfälle in Wohnung, Haus oder Garten denken, sondern die Police an seine individuelle Situation anpassen.

Hat man zum Beispiel ausgefallene Hobbys, bei denen auch mal schnell andere in Mitleidenschaft gezogen werden können, sollten diese eventuellen Schäden unbedingt mit abgesichert sein. Dies gilt vor allem für Freizeit- und Extremsportler. Egal, ob man nun aus einem Flugzeug springt oder einfach nur mit dem Snowboard Pisten hinunter fährt, bei vielen dieser Sportarten kann schnell etwas ins Auge gehen. Daher darauf achten, dass in der Haftpflichtpolice auch „Schäden durch gefährliche, sportliche Aktivitäten und Schäden durch Surfbretter“ enthalten sind.

Ähnliches gilt für Hobbybastler. Hantiert man mit schweren Geräten oder probiert das Ergebnis seiner Arbeit in der Öffentlichkeit aus, wie zum Beispiel bei Modellflugzeugen, sollte auch dies in der Versicherung vermerkt sein, sprich in diesem Fall eine Klausel „Schäden durch den Gebrauch von Modellflugzeugen“.

Haftpflichtversicherung: Schaden durch ein abgestelltes Motorrad

Aktuell weist das Onlineportal kostenlose-urteile.de in seiner Reihe „Sommerurteile“ auf wichtige Urteile hin, die durch die heißen Monate verursacht wurden: Einer dieser Fälle aus dem Jahr 1999 ist ziemlich skurril, aber dadurch für Betroffene auch besonders ärgerlich.

In dem Fall hatte ein Motorradfahrer sein Gefährt auf Asphalt geparkt. Aufgrund der großen Hitze wurde der Straßenbelag immer weicher, die Schrägstützen des Motorrads sackten nach und nach ein und das Fahrzeug fiel schließlich um. Dabei beschädigte es blöderweise ein daneben parkendes Auto. Der Fall landete vor Gericht und entschied gegen den Motorradhalter.

Die Richter des Amtsgerichts Oberkirch sahen die Sorgfaltspflicht verletzt und verurteilten den Besitzer des Motorrads zu Schadenersatz. Laut der Straßenverkehrsordnung müsse man beim Verlassen des Fahrzeugs darauf achten, dass es auch durch das Parken nicht zu Unfällen oder Verkehrsstörungen kommen kann.

Haftpflichtversicherung: Wann zahlt sie, wenn ein Kind den Schaden verursacht?

Kinder müssen toben und spielen, das wird wohl niemand in Frage stellen, doch schnell kann dabei auch mal etwas passieren. Das Fahrrad schrammt am Auto des Nachbarn entlang oder der Ball rollt auf die Straße und es kommt zu einem Unfall. Wann müssen die Eltern haften und wann nicht?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis zum Alter von sieben Jahren nicht deliktfähig sind und somit die Eltern nicht für einen Schaden aufkommen müssen. Der Geschädigte geht hier also leer aus und die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss nicht zahlen. Im Straßenverkehr ist diese Regelung sogar noch bis zu einem Alter des Kindes von zehn Jahren ausgeweitet: Geschieht etwas im fließenden Straßenverkehr können die Eltern und deren Haftpflichtversicherung nicht für die Begleichung des Schadens herangezogen werden, egal, ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen schweren Unfall handelt.

Einzige Ausnahme: Wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie und damit auch die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Und hier liegt auch schon der Haken an dem Prinzip: Wie stellt man fest, wann die Aufsichtspflicht verletzt wurde? Dies ist leider nicht eindeutig gesetzlich geregelt und daher Ermessenssache.

In der Regel urteilen jedoch die meisten Unternehmen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, was wiederum für den Geschädigten bedeutet, dass er leer ausgeht.

Surfbretthaftpflichtversicherung

Die Surfbretthaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherungen. Sie wird überwiegend in Verbindung mit der Sportboothaftpflichtversicherung angeboten. Durch sie werden Schadenersatzforderungen abgefedert, die durch Schäden infolge des Surfbrettes entstanden sind. Die Surfbretthaftpflichtversicherung bezieht ihre Versicherungsleistungen nicht nur auf den Gebrauch von Surfbrettern, sondern auch auf den Besitz und die Haltung. Möchte man eine solche Absicherung nutzen, darf das Surfbrett ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Des Weiteren setzen die meisten Versicherungsgesellschaften voraus, dass der Standort des Surfbrettes im Inland ist. Die Haftpflichtgefahren, die bei der Nutzung von Surfbrettern entstehen, sind in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. In erster Linie muss dies auf die gemeinsame Nutzung mit Badenden zurückgeführt werden. Der Halter bzw. Nutzer des Surfbrettes ist für alle Schäden verantwortlich, die durch dieses entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese durch Eigenverschulden entstanden sind. Die finanziellen Folgen eines solchen Schadens können gegebenenfalls sehr hoch sein, sodass der Abschluss einer Surfbretthaftpflichtversicherung in jedem Fall empfehlenswert ist. Diese sollte auch dann vorhanden sein, wenn man das eigene Surfbrett im Ausland nutzt. Allerdings muss in diesem Fall mit einem finanziellen Mehraufwand gerechnet werden.

Mit unserem Surfbretthaftpflichtversicherungsrechner finden Sie einfach und schnell die günstigsten Angebote für Ihr Surfbrett.


Versicherungsvergleich Haftpflichtversicherungen



Alle kostenlosen Versicherungsrechner

  • Versicherungsnews A-Z:

  • RSS-Versicherung abonnieren: