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News zu Haftpflichtversicherungen


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Haftpflichtversicherung: Absichern gegen verlorene Schlüssel

Garantiert jedem von uns ist dies schon einmal passiert: Man sperrt sich aus, vergisst oder verliert gar den Schlüssel für die Haustür. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ganz schnell sehr teuer werden. Pro Jahr gehen in Deutschland rund 800.000 Schlüssel verloren, was einen Schaden von an die 100 Millionen Euro verursacht.

In diesen Fällen ist es gut, wenn die Versicherung einspringt. Bei privaten Fällen übernimmt dies meist die Hausratsversicherung. Doch bei Firmen, Bürogebäuden und ähnlichem sieht es da ganz anders aus:

Beim Verlust von betrieblichen oder fremden Schlüsseln ist normalerweise die Haftpflichtversicherung zuständig, doch nicht in allen Policen ist diese Leistung auch enthalten. So empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW aktuell allen Besitzern von Generalschlüsseln die eigene Haftpflichtversicherung zu überprüfen.

Denn fehlt bei größeren Gebäuden ein Schlüssel, müssen meist für mehrere Tausend Euro gleich alle Schlösser ausgewechselt werden.

Wer eine entsprechende Klausel also noch nicht in seinem Haftpflichtversicherungsvertrag hat, sollte sie ergänzen. Dies kostet in vielen Fällen nicht mehr als 15 Euro im Jahr. Dafür springt die Versicherung dann bei Schäden bis zu 50.000 Euro ein…

Eine Versicherung für Feng-Shui-Berater…

Feng Shui, das ist eine alte chinesische Wissenschaft um Räume so einzurichten, dass die Energie, das Chi, perfekt fließen kann und sich der Mensch so in totaler Harmonie mit seiner Umgebung befindet. Nur mal als sehr vereinfachte Erklärung…

Ob dies nun sinnvoll ist oder nicht oder, was der Westen daraus gemacht hat, sei hier einmal dahingestellt. Wichtig ist, dass es durchaus Menschen gibt, die daran glauben. Und so richten viele Privatpersonen und auch ganze Firmen ihre Häuser und Büros nach Feng Shui ein.

Da hat der Feng-Shui-Berater natürlich eine große Verantwortung, denn fließt das Chi nicht richtig, kann dies zu Müdigkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen und anderen Problemen und Krankheiten führen.

So verklagen Firmen auch schon mal einen Feng-Shui-Berater, wenn diese Pleite gehen, denn Schuld an allem ist natürlich das Chi…

Aus diesen Gründen bietet nun der Versicherer Hiscox eine spezielle Versicherung nur für Feng-Shui-Berater an. Diese Vermögensschaden-Haftpflichversicherung deckt fast alle Bereich ab, durch die ein Berater sich in die Nesseln setzen kann.

Also, Schreibtisch richtig stellen und sich bloß von Wasseradern fernhalten!

Die Lösegeldversicherung für Krisengebiete

Inzwischen gibt es ja anscheinend nichts, was man nicht auch versichern kann. So können nun Firmen, die ihre Mitarbeiter in Krisengebiete schicken, durch eine Lösegeldversicherung die Berufshaftpflicht erweitern.

Auf den ersten Blick vielleicht etwas komisch, doch angesichts der Globalisierung und des wachsenden Risikos in manchen Teilen der Erde ist diese Versicherung für DAX-Konzerne oder große Familienunternehmen wohl nicht falsch.

Die sogenannten Kidnapping & Ransom- Policen (K&R) sichern das Risiko ab, dass Mitarbeiter im Ausland entführt werden. Tritt solch ein Fall ein zahlt die Versicherung nicht nur das Lösegeld, sondern auch die Kosten für das Krisenmanagement.

Zudem berät der Versicherer in solchen Situationen, zeigt Präventivmaßnahmen auf oder hilft sogar bei den Verhandlungen. Die Lösegeldversicherung soll zudem nicht regional begrenzt sein, sondern weltweit gelten, auch in Krisenregionen wie dem Irak und Afghanistan.

Den Bau des Eigenheims rundum absichern

Wer träumt nicht auch von der eigenen Immobilie? Doch der Traum vom Eigenheim kann auch ganz schnell zum Alptraum werden, nämlich dann, wenn man bereits beim Bau nicht die nötigen Versicherungen abgeschlossen hat und etwas passiert.

Die meisten Bauherren schließen eine Bauherrenhaftpflichversicherung ab. Diese ist sinnvoll, wenn einem Dritten auf dem Bau etwas passiert. Stürzen Bauteile herab oder verletzt sich jemand muss der Bauherr ohne Versicherung mit all seinem Vermögen dafür, z.B. bei Berufsunfähigkeit oder teuren Behandlungskosten.

Doch nicht nur Unfälle können den künftigen Eigenheimbesitzer schnell in den finanziellen Ruin treiben. Verwüsten nächtliche Besucher die Baustelle, werden Teile von einem Sturm weggerissen oder wichtige Dinge geklaut, haftet die Bauleistungsversicherung.

In diesem Versicherungsschutz sind Bauleistungen, Bauteile und Baustoffe inklusive. Auch gegen fahrlässiges Verhalten der Bauarbeiter sichert die Versicherung ab.

Beide Versicherungen, also die Bauhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung, gibt es meist auch in günstigen Paketen, die sich häufig nach dem Bau in Wohngebäude- und/oder Hausratsversicherungen umwandeln. Vergleichen lohnt sich auch hier! Damit ist man rundum geschützt und der Traum vom Eigenheim ist nicht in Gefahr…

Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Ordnungswidrigkeiten

Wer einen Schaden verursacht, muss für gewöhnlich auch dafür zahlen. Für solche Fälle hat man aber meist eine private Haftpflichtversicherung. Doch diese muss nicht in allen Fällen einspringen. Handelt man grob fahrlässig oder begeht der Geschädigte eine Ordnungswidrigkeit, entfällt der Versicherungsschutz und man muss selbst für den Schaden aufkommen.

So entschied das Amtsgericht München. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der sein Fahrzeug ordnungswidrig geparkt hatte. Ein Junge fuhr im dann ins Auto, da er beim Durchfahren des nun sehr engen Wegs das Gleichgewicht verlor.

Für den Schaden muss der Autobesitzer laut der Richter nun selbst aufkommen, da bei einer Ordnungswidrigkeit der Versicherungsschutz aussetze.

Wie steht es um den Versicherungsschutz bei Glätteunfällen?

Im Winter steigt die Unfallgefahr durch vereiste und verschneite Straßen rapide an. Fast 10% mehr Unfälle kann man durchschnittlich in den Wintermonaten im Vergleich zu den Sommermonaten beobachten. Doch aufgrund der meist erhöhten Vorsicht fallen diese Unfälle meist weniger schlimm aus.

Doch wie sieht es in der kalten Jahreszeit mit dem Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Glätteunfällen mit dem Auto aus? Verursacht man selbst den Unfall übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nur die Kosten für den Schaden am Wagen des Geschädigten. Für das eigene Auto ist wiederum die Kfz-Versicherung zuständig.

Doch nur stehende Wagen sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Für Unfälle im Straßenverkehr ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Und das auch bei Glatteis und schlechtem Wetter…

Haftpflichtversicherung: Vorsicht Rutschgefahr!

Im Herbst und Winter herrscht für alle Hausbesitzer vor dem Haus und auf dessen Wegen Kehr- und Räumpflicht, egal ob Besitzer/Vermieter eines Mehrfamilien- oder Einfamilienhauses. Wird diese Pflicht nicht eingehalten und es geschieht ein Unfall, kann das schnell teuer werden.

Der Eigentümer wird dann stets zur Verantwortung gezogen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um rutschiges Laub, Schnee oder Eis handelt.

Haus- und Grundbesitzer sollten sich daher unbedingt um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Bewohnt man selbst das Haus, reicht eine private Haftpflichtversicherung aus.

Besitzer eines Mietshauses können die Verkehrssicherungspflicht auch auf die Mieter übertragen, dann sind diese für das Fegen und Räumen zuständig. Diese Übertragung muss allerdings schriftlich erfolgen und deren Einhaltung vom Eigentümer regelmäßig kontrolliert werden.

Achtung: Können geschädigte Passanten nachweisen, dass an der Unfallstelle nie geräumt wurde oder der Eigentümer sich nicht darum kümmert, kann sich die Versicherung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit weigern für den Schaden aufzukommen. Daher stets zum eigenen Schutz und dem der anderen für eine freie Bahn rund um das Haus sorgen!

Für einen Wasserschaden zahlt nicht jede Versicherung

So manch einer wird folgende Situation aus eigener Erfahrung kennen: Man verlässt vielleicht kurz das Haus oder geht gar nur in einen anderen Raum, kommt zurück und auf einmal steht der gesamte Boden rund um die Waschmaschine unter Wasser. Der eigene Fußboden ist hinüber und womöglich tropft es jetzt noch beim Nachbarn, der unter einem wohnt, von der Decke.

Ein gar nicht so seltener “Unfall”. Klar ist das ärgerlich, doch muss man sich doch finanziell keine Sorgen machen? Ich bin doch versichert! Leider sehen das viele Versicherungen in diesem Fall anders!

Die Wohngebäude-, die Privathaftpflicht- oder die Hausratsversicherung argumentiert an dieser Stelle häufig, dass der Versicherte grob fahrlässig handelt, wenn er nicht zwischendurch überprüft, dass noch alles richtig läuft, oder sogar das Haus ganz verlässt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Grad der Fahrlässigkeit.

In Deutschland gibt es zu diesem Thema keine einheitliche Rechtssprechung, so dass es den Versicherten nur übrig bleibt beim Waschen der Maschine in der Nähe zu bleiben. Am besten man holt sich eine Maschine mit Aqua-Stop…


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