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News zu Gebäudeversicherungen


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Nach Sturmtief „Xynthia“ – Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden

Gestern Nacht und auch noch den Tag über hielt das Sturmtief „Xynthia“ weite Teile Europas in Atem und auch Deutschland wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Sturm spricht man in der Regel ab Windstärke acht, was mindestens 62 km/h bedeutet. Xynthia fegte allerdings mit 166 km/h über Deutschland hinweg…

Die deutschen Versicherer raten nun allen, die durch den Sturm irgendeinen Schaden erlitten haben, sich schnellstmöglich an die entsprechenden Versicherungen zu wenden.

Ab einer Windstärkevon acht kommen die Gebäude- Hausrats- und Kaskoversicherungen für die Schäden auf.

Wurde das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch umgefallene Bäume, herumfliegende Äste oder Ziegel, meldet man den Schaden der Wohngebäudeversicherung.

Die Hausratsversicherung hilft bei Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch Folgeschäden sind in der Regel in den Versicherungsschutz integriert.

Schäden am Auto sollte man unbedingt der zuständigen Kaskoversicherung melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden Sturmschäden normalerweise abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Vollkaskoversicherte brauchen einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht befürchten.

Den Bau des Eigenheims rundum absichern

Wer träumt nicht auch von der eigenen Immobilie? Doch der Traum vom Eigenheim kann auch ganz schnell zum Alptraum werden, nämlich dann, wenn man bereits beim Bau nicht die nötigen Versicherungen abgeschlossen hat und etwas passiert.

Die meisten Bauherren schließen eine Bauherrenhaftpflichversicherung ab. Diese ist sinnvoll, wenn einem Dritten auf dem Bau etwas passiert. Stürzen Bauteile herab oder verletzt sich jemand muss der Bauherr ohne Versicherung mit all seinem Vermögen dafür, z.B. bei Berufsunfähigkeit oder teuren Behandlungskosten.

Doch nicht nur Unfälle können den künftigen Eigenheimbesitzer schnell in den finanziellen Ruin treiben. Verwüsten nächtliche Besucher die Baustelle, werden Teile von einem Sturm weggerissen oder wichtige Dinge geklaut, haftet die Bauleistungsversicherung.

In diesem Versicherungsschutz sind Bauleistungen, Bauteile und Baustoffe inklusive. Auch gegen fahrlässiges Verhalten der Bauarbeiter sichert die Versicherung ab.

Beide Versicherungen, also die Bauhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung, gibt es meist auch in günstigen Paketen, die sich häufig nach dem Bau in Wohngebäude- und/oder Hausratsversicherungen umwandeln. Vergleichen lohnt sich auch hier! Damit ist man rundum geschützt und der Traum vom Eigenheim ist nicht in Gefahr…

Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.

Mit langjähriger Erfahrung und modernen, sowie leistungsorientierten Produkten überzeugt die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G. als kundenorientierter Anbieter. Die Gesellschaft wurde vor mehr als 90 gegründet, am 18. Mai 1911. Mit notarieller Genehmigung startete der Versicherer 1911 mit dem individuellen Geschäft. Gegründet wurde die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G. von den Delegierten der bayerischen Hausbesitzervereine.

Zunächst handelte es sich dabei ausschließlich um einen Haftpflichtversicherer für verschiedene Vereinsmitglieder. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich der Versicherer sukzessive weiter und baute dabei unter anderem das eigene Produktangebot aus. Seit dem Jahr 1977 ist die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G. deutschlandweit tätig und betreut verschiedenste Kunden in unterschiedlichen Risiken. Dabei präsentiert sich die Gesellschaft bis heute als angesehener Spezialversicherer für die verschiedensten Immobilien.

Die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G. konnte sich in zahlreichen Vergleichen und Tests durchsetzen und erreichte kontinuierlich gute Ergebnisse, die ein wichtiges Argument für den angesehenen Anbieter sind. Bis heute legt der Versicherer auf Weiterentwicklungen und Anpassungen Wert und schafft es auf diesem Weg Kunden optimierte Absicherungen anzubieten.

Elementarversicherung – Zahlt bei Schäden durch Schnee und Eis

Gerade haben wir das Tief Daisy hinter uns gebracht, doch das Wetter beruhigt sich nur langsam. Wie es aussieht müssen wir weiterhin mit Schnee und Eis rechnen, was für den Winter ja nicht so wirklich ungewöhnlich ist. Doch die letzten Winter waren stets relativ mild, so dass viele von diesem Kälteeinbruch überrascht wurden.

Eines ist wohl inzwischen unbestreitbar: Unser Klima verändert sich. Die Sommer werden immer wärmer und plötzlich springen die Temperaturen um überdurchschnittlich viele Grad, entweder die Winter sind mild oder gleich unwetterartig usw.

Daher nehmen auch Schäden an Wohnhäusern immer mehr zu. Jeder sollte deshalb unbedingt die Policen seiner Hausrats- und Gebäudeversicherung überprüfen, denn viele decken Schäden durch Naturgewalten nicht mit ab.

Wohnt man in einem gefährdeten Bereich Deutschlands sollte man daher seine Versicherungen um eine Elementarversicherung aufstocken. Diese springt ein, wenn am Haus etwas durch Unwetter, Erdbeben etc. kaputt geht.

Die Kollegen von finance-store.de haben dazu eine ausführliche Liste mit allen möglichen gefährdeten Gebieten und Links zur Elementarversicherung erarbeitet…

Gebäudeversicherung: Spezielle Klausel gegen Graffiti

Jeder Hauseigentümer, vor allem in Großstädten, kennt das Problem: Über Nacht wird die Fassade des Gebäudes vollgekritzelt und besprayt. Die Tatsache allein ist meist schon ziemlich ärgerlich, doch noch dicker kommt es, wenn die Fassade gerade aufwendig und vor allem kostenintensiv renoviert wurde.

Es gibt auch wunderschöne Graffiti, ganz klar, doch leider bestehen die meisten nur aus Schmierereien oder Gekrakel. Will der Hauseigentümer das Gebäude dann wieder sauber bekommen, geht dies meist ganz schön ins Geld, denn eine Entfernung von Graffiti kann bis zu 1000 Euro pro Quadratmeter kosten!

Wer sich diesen Ärger, zumindest in finanzieller Hinsicht ersparen möchte, kann in seiner Geschäfts- oder Wohngebäudeversicherung eine entsprechende Klausel einbauen lassen. Im Schadensfall übernimmt dann die Versicherung die Reinigungskosten. Das gilt auch für vermietete Häuser. Nach einem Urteil dürfen diese Kosten aber nicht auf die Miete aufgeschlagen werden!

Auch bei Sanierungsbedarf greift die Gebäudeversicherung im Schadensfall

Ist ein Objekt teilweise sanierungsbedürftig und ein Schaden durch äußere Umstände tritt ein, muss die Gebäudeversicherung auch dann zahlen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem konkreten Fall ging es um das Dach einer Eigentümerin, das durch einen Sturm stark zerstört wurde. Die Gebäudeversicherung weigerte sich nun den Schaden zu bezahlen mit der Begründung, dass schon vor dem Sturm einzelne Schindeln sanierungsbedürftig waren. Die Hausbesitzerin zog vor Gericht und gewann.

Die Richter sahen in diesem Fall den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht erfüllt.

Wer sich solchen Ärger mit der Versicherung ersparen möchte, sollte ab und an seinen Vertrag kontrollieren, ob regelmäßig Sicherungsmaßnahmen, d.h. Reparaturen etc., durchgeführt werden müssen, damit der Versicherungsschutz greift.

Bei Hauskauf unbedingt die Wohngebäudeversicherung überprüfen

Wer heutzutage ein Haus kauft, muss an etliche Dinge denken, von den Verträgen über die Renovierung, den Umzug, rechtliche Formalitäten und und und. Da kann man solche “Kleinigkeiten” wie die Wohngebäudeversicherung schon einmal schnell vergessen. Doch genau das kann fatale Folgen haben.

In Deutschland übernehmen Hauskäufer automatisch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Diese Police sollte man sich unbedingt genauer ansehen. Einmal natürlich um festzustellen, ob man nicht ein günstigeres Angebot findet. Aber vor allem, weil dort bestimmte Bedingungen festgehalten sind, wann der Versicherungsschutz greift und wann nicht.

In einem aktuellen Fall wies ein Gericht die Klage eines Hausbesitzers ab, da dieser sich nicht selbstständig über die Konditionen informiert hatte. In seiner Abwesenheit waren im neuen Haus Wasserrohre geplatzt. Als er von der Versicherung Regulierung verlangte, lehnte diese ab. In der Police war nämlich vermerkt, dass der Besitzer die Rohre regelmäßig entleeren müsse, damit der Versicherungsschutz greift. Dies hatte er aus Unkenntnis nicht getan und muss nun das gesamte Malheur selbst bezahlen.

Also, bei einem Haus unbedingt einen gründlichen Blick in die Wohngebäudeversicherung werfen!

Grundeigentümer Versicherung – Ratgeber Osterfeuer

Sicherheits-Tipps zum Osterfeuer: Ostern steht vor der Tür und traditionell werden im ganzen Land voraussichtlich wieder unzählige Osterfeuer entzündet. Weil mit der Entzündung eines offenen Feuers immer gewisse Gefahren verbunden sind, weist die Grundeigentümer Versicherung normal in einem Ratgeber zum Osterfeuer auf Maßnahmen zur Sicherheit und Schadensverhütung hin.


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