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News zu Gebäudeversicherungen


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Immobilienmarkt im Internet – Was sollte alles beachtet werden

Im Internet wird eine große Anzahl von Immobilien angeboten. Man hat den Vorteil, dass man Häuser, Wohnungen und Grundstücke ansehen kann, ohne sich Vorort begeben zu müssen. Das ist besonders interessant, wenn man vorhat, Immobilien in einer anderen Stadt oder gar im Ausland zu kaufen.

Natürlich birgt der Immobilienmarkt im Internet auch Gefahren. Zunächst einmal sollte man darauf achten, dass man Web-Seiten von renommierten Anbietern besucht, um sicher zu gehen, dass das Angebot auch real ist.
Hat man dann eine Immobilie ins Auge gefasst, so ist es vor dem Kauf unablässig, diese selbst zu besichtigen, oder von einer Vertrauensperson besichtigen zu lassen. Man sollte das Objekt auf verschiedene Gesichtspunkte hin überprüfen.
Zunächst sollte man die Immobilie dahingehend überprüfen, ob sie dem geplanten Nutzungszweck entspricht. Bei einem Haus für die Familie sollte genügend Platz vorhanden sein, wobei man auch an möglichen Familienzuwachs denken sollte. Auch sollte man Ausmaße der Räume und Deckenhöhen mit seinen Möblierungsvorstellungen vergleichen, um zu sehen, ob einem die Raumaufteilung zusagt.
Natürlich sollte man auch nach Baumängeln forschen und nachprüfen, ob eventuell Reparaturarbeiten vorgenommen werden müssen. Zu beachten ist auch die Notwendigkeit für eventuelle Modernisierungsarbeiten. Hier ist besonders auf den Bereich Fenster zu achten. Auch die Heizung des Objekts sollte überprüft werden. Sollte die Immobilie ein veraltetes Heizungssystem haben, kann das unter Umständen die monatlichen Kosten stark in die Höhe treiben.

Der Ankauf einer Immobilie ist eine Entscheidung, die wohl abgewogen werden sollte. Anders als andere Anlagen braucht man Zeit, um eine Immobilie ohne Verlust wieder zu veräußern. Mithin sollte man vor dem Kauf wirklich sicher sein, dass Haus oder Wohnung die persönlichen Erwartungen erfüllen.
Es ist auch ratsam, vor dem Kauf einen Gutachter zu bestellen, um zu bestimmen, ob der geforderte Kaufpreis dem Realwert des Objektes entspricht. Nur auf diese Weise kann man sichergehen, dass der Wiederverkaufswert erhalten bleibt.

Auch bei Käufen von Immobilien im Internet muss man auf die Erledigung der gesetzlichen Formalitäten achten. Dazu gehört ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, Auflassung und Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Gebäudeversicherung: Urteil zu Dacheinsturz nach Schneelast

Auch in diesem Winter hatten und haben vielleicht bald wieder die meisten Deutschen mit wahren Schneemassen zu kämpfen. Durch die Schneelast ist die Gefahr groß, dass Dächer zum Einsturz kommen. Kommt es dazu bei einem Betrieb, muss die Gebäudeversicherung laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. den Schaden regulieren, auch wenn der Schnee nur der finale Auslöser war.

In dem konkreten Fall war ein Hallendach eines landwirtschaftlichen Betriebs unter einer Schneedecke zusammengebrochen. Der Gutachter des Gebäudeversicherers stellte nun aber fest, dass der Schnee nicht die alleinige Ursache für den Einsturz war. Das Dach an sich war selbst nicht besonders stabil gebaut und hätte auch ohne den Schnee einbrechen können. Der Versicherer regulierte den Schaden daraufhin nicht.

Die Richter sahen dies jedoch anders und gaben dem Landwirt recht: Das Dach sei zwar nachweislich nicht besonders stabil gewesen, jedoch sei der Schnee am Ende der Auslöser für den Einsturz gewesen. Der Versicherungsfall „Schneedruck“ sei also gegeben, denn der Schnee habe bewiesenermaßen am Schadenstag den Einsturz verursacht. Die Gebäudeversicherung muss also zahlen.

Gebäudeversicherung: Klimawandel in Risikokalkulation miteinbeziehen?

2010 war leider auch ein Jahr der Naturkatastrophen. Experten beobachten weltweit mit Sorge einen Anstieg von Stürmen, Überschwemmungen, Erdbeben und Co. Alleine im letzten Jahr wurden 950 schwere Naturkatastrophen verzeichnet. So manch einer vermutet den viel diskutierten Klimawandel dahinter.

Aktuell können wir die verheerenden Ausmaße in Australien beobachten. Ganze Landstriche sind überschwemmt, die Wege und Straßen unpassierbar und die Polizei bereitet immer mehr Leute darauf vor, dass sie ihre Häuser wohl verlassen müssen. Denkt man an 2010 zurück, fallen einem viele Katastrophen dieser Art ein und auch bei uns vermuten viele, dass sich das Wetter immer extremer gestaltet.

Dies schlägt sich natürlich auch auf die Versicherungsbranche nieder, die mit zum Teil doppelt so hohen Ausgaben wie noch im Jahr davor zu kämpfen hat. Viele der Schäden sind jedoch gar nicht versichert. Wer sich als Hausbesitzer rundum absichern möchte, sollte zu seiner Gebäudeversicherung noch eine Elementarversicherung abschließen. Nur diese kommt für Schäden aus Naturkatastrophen auf. Aktuell raten einige Experten zudem, den Klimawandel und seine Folgen mit in die Risikokalkulation der Versicherungen mit einzubeziehen. Bald wird sich zeigen, ob dies alles nur Panikmache ist oder doch ein wahrer Kern dahinter steckt…

Glätte und Kälte: Gebäudeversicherung zahlt nicht bei vernachlässigten Pflichten

Ach ja, der Winter: Weiße Pracht, kuscheliges Beisammensein und eine besinnliche Weihnachtszeit, aber auch leider Kälte, Dunkelheit, Glätte und Schneechaos und etliche Unfälle. Ja, der Winter hat uns wieder fest im Griff und ganz Deutschland schlittert nur so durch die Straßen, egal ob mit dem Auto oder zu Fuß.

In diesem Zusammenhang wollen wir noch einmal darauf hinweisen, dass Hauseigentümer unbedingt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen sollten, denn sie gefährden andernfalls nicht nur Anwohner und Passanten, sondern letztendlich auch die eigene Brieftasche.

Immobilienbesitzer sind im Winter dazu verpflichtet vor dem Haus zu räumen. Dies gilt auch für vermietete Häuser. Zwar kann der Eigentümer die Pflicht auf die Mieter abwälzen, jedoch nimmt ihn dies nicht automatisch aus der Verantwortung. Er muss nach wie vor dafür sorgen, dass das Räumen und Streuen bei Glätte auch eingehalten wird.

Kommt jemand aufgrund von Schnee und Glätte vor dem Haus zu Schaden, haftet der Eigentümer. Zusätzlich riskiert er neben der hohen Haftungsstrafe noch ein Bußgeld, denn aktuell ist das Ordnungsamt aus genannten Gründen unterwegs und verteilt fleißig Bußzettel an Hausbesitzer, die sich vor ihrem Grundstück nicht ums Räumen gekümmert haben.

Vernachlässigt man seine Pflichten kommt für den Schaden die Gebäudeversicherung meist nicht auf und man bleibt alleine auf den Kosten sitzen. Der Versicherer darf bei Versäumnis von Pflichten die Schadensregulierung ablehnen.

Extended Coverage Versicherung

Will man seinen Betrieb als Unternehmer ausreichend absichern, bietet sich einem hier ein breites Spektrum an Versicherungen, wie zum Beispiel die Geschäftsgebäudeversicherung oder die Inventarversicherung. All diese Sachversicherungen bieten immer nur einen bestimmten Schutz, der häufig, je nach persönlicher Situation, ausreicht.

Wer jedoch umfassender abgesichert sein möchte, der kann zum Beispiel eine sogenannte Extended Coverage Versicherung abschließen. Sie ist umfassender als zum Beispiel die Geschäftsgebäudeversicherung und deckt u.a. Gebäude mit ihren Bestandteilen, Vorräten, Einrichtungsgegenständen, Datenträgern, Unterlagen usw. ab. Fahrzeuge und Besitztümer von Mitarbeitern und Kunden kann man ebenfalls hierüber versichern lassen.

Für Schäden aus Naturgewalten haftet die Extended Coverage Versicherung genauso wie für Streik oder Unruhen im Betrieb. Die Leistungen kann man auf den Ort beschränken oder durch eine Außenversicherung erweitern.

Ein optionaler Bestandteil der Extended Covarage ist zudem die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie greift bei Schäden infolge einer Betriebsunterbrechung, also wenn zum Beispiel laufende Betriebskosten in dieser Zeit abgedeckt werden müssen oder Ertragsausfälle entstehen.

Ob eine Extended Coverage Versicherung für einen Sinn macht, sollte man nach der eigenen individuellen Lage entscheiden und sich dabei gut beraten lassen.


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