Nach Sturmtief „Xynthia“ – Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden
Gestern Nacht und auch noch den Tag über hielt das Sturmtief „Xynthia“ weite Teile Europas in Atem und auch Deutschland wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Sturm spricht man in der Regel ab Windstärke acht, was mindestens 62 km/h bedeutet. Xynthia fegte allerdings mit 166 km/h über Deutschland hinweg…
Die deutschen Versicherer raten nun allen, die durch den Sturm irgendeinen Schaden erlitten haben, sich schnellstmöglich an die entsprechenden Versicherungen zu wenden.
Ab einer Windstärkevon acht kommen die Gebäude- Hausrats- und Kaskoversicherungen für die Schäden auf.
Wurde das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch umgefallene Bäume, herumfliegende Äste oder Ziegel, meldet man den Schaden der Wohngebäudeversicherung.
Die Hausratsversicherung hilft bei Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch Folgeschäden sind in der Regel in den Versicherungsschutz integriert.
Schäden am Auto sollte man unbedingt der zuständigen Kaskoversicherung melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden Sturmschäden normalerweise abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Vollkaskoversicherte brauchen einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht befürchten.

