Autoversicherung
Die Autoversicherung wird in Deutschland überwiegend als Kfz-Versicherung bezeichnet. Sie umfasst neben einer durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Versicherung freiwillige Absicherungen. Vorgeschrieben ist vor allem die Haftpflichtversicherung, deren Vorhandensein bereits beim Anmelden eines Fahrzeuges nachgewiesen werden muss. Durch diese Autoversicherung werden Schäden abgesichert, die an anderen Fahrzeugen und dritten Personen entstehen. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall sämtliche Schadensersatzforderungen, die an den Halter oder Fahrer eines Fahrzeuges gestellt werden. Die Haftpflichtversicherung muss bereits vor Anmeldung des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Sie bezieht sich nicht nur auf den Fahrer eines anderen Fahrzeuges, der zu Schaden gekommen ist, sondern auf alle Fahrzeuginsassen. Eine weitere Autoversicherung ist die Kaskoabsicherung. Bei dieser muss zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden werden. Der Schutz der freiwilligen Absicherungen bezieht sich auf die Schäden am eigenen Fahrzeug, die zum Beispiel durch Zerstörung, Verlust oder auch Beschädigung entstanden sind. Neben diesen gibt es weitere Absicherungen, die zu den Autoversicherungen gezählt werden. Unter anderem handelt es sich um den Schutzbrief, über den mittlerweile fast jeder deutsche Fahrzeughalter verfügt.
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