Kfz-Versicherungs: Nutzungsausfall auch über Feiertage?
In diesem Jahr fallen die Brückentage für Arbeitnehmer sehr günstig und so nutzen viele die kommenden Feiertage wie nun eben Christi Himmelfahrt oder auch Pfingsten um sich ein paar schöne Tage zu machen. Was passiert jedoch, wenn ich vor den Feiertagen in einen Unfall verwickelt werde und mein Auto beschädigt ist? Habe ich über Feiertage auch Anspruch auf Nutzungsausfall?
Generell haben Geschädigte bei einem Unfall, während der kaputte Wagen repariert wird, Anspruch auf einen sogenannten Nutzungsausfall. Das bedeutet, dass, wenn man auf den Wagen angewiesen ist, man ein Ersatzfahrzeug oder auch eine Entschädigung ausbezahlt bekommt. Muss der Betroffene seinen Wagen noch vor den Feiertagen in die Werkstatt geben, so bleibt dieser Anspruch unter gewissen Umständen bestehen.
Entscheidend ist zunächst, ob der Wagen noch verkehrstauglich ist. Kann man also noch mit ihm fahren, hat man keinen Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung, da man den Wagen ja über die Feiertage noch hätte nutzen können. War er jedoch nicht mehr zu gebrauchen, dann erhält der Geschädigte in der Regel auch für die Feiertage die Entschädigung.
Generell ist ein Nutzungsausfall über die Kfz-Versicherung nur möglich, wenn man keinen Zweitwagen zur Verfügung hat und vor allem auch fähig und willens ist, das Auto in der Zeit zu fahren. Ist man über die Feiertage zum Beispiel im Urlaub oder im Krankenhaus, wird man keine Entschädigung für die Tage bekommen.

