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News zu Autoversicherungen


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Nach Sturmtief „Xynthia“ – Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden

Gestern Nacht und auch noch den Tag über hielt das Sturmtief „Xynthia“ weite Teile Europas in Atem und auch Deutschland wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Sturm spricht man in der Regel ab Windstärke acht, was mindestens 62 km/h bedeutet. Xynthia fegte allerdings mit 166 km/h über Deutschland hinweg…

Die deutschen Versicherer raten nun allen, die durch den Sturm irgendeinen Schaden erlitten haben, sich schnellstmöglich an die entsprechenden Versicherungen zu wenden.

Ab einer Windstärkevon acht kommen die Gebäude- Hausrats- und Kaskoversicherungen für die Schäden auf.

Wurde das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch umgefallene Bäume, herumfliegende Äste oder Ziegel, meldet man den Schaden der Wohngebäudeversicherung.

Die Hausratsversicherung hilft bei Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch Folgeschäden sind in der Regel in den Versicherungsschutz integriert.

Schäden am Auto sollte man unbedingt der zuständigen Kaskoversicherung melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden Sturmschäden normalerweise abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Vollkaskoversicherte brauchen einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht befürchten.

Wie wird die Schadenshöhe nach einem Autounfall ermittelt?

Besonders in diesem harten Winter und nach dem Sturmtief Xynthia müssen etliche deutsche Autofahrer sich mit den „Nachwehen“ von Unfällen auseinander setzen. Der Schaden muss behoben werden, die Versicherung informiert werden, ein Gutachten erstellt und und und. Meist viel lästiger Papierkram, der auch noch neuen Ärger nach sich ziehen kann.

Doch wie wird überhaupt genau die Höhe des Schadens nach einem Unfall ermittelt? In der Regel schickt die Versicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat, einen Gutachter.

Der Geschädigte hat aber auch das Recht einen von ihm bestimmten Gutachter zusätzlich einzusetzen. Diese Kosten muss sogar die gegnerische Versicherung übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schaden am Fahrzeug höchstwahrscheinlich die sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 750 Euro überschreiten wird.

Aber auch diesen unabhängigen Experten zu finden, ist meist auf Anhieb nicht so leicht. Hier kann man sich in den meisten Fällen vertrauensvoll an die Werkstatt wenden, die normalerweise mit dem Geschädigten zusammenarbeitet.

ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG

Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG präsentiert sich als eine Gesellschaft des ADAC. Sie wird in engen Kooperationen mit mehreren Autoherstellern betrieben. Der Schwerpunkt der genannten Kooperationen liegt dabei auf der Produktentwicklung und der konkreten Produktgestaltung. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG präsentiert sich als Erstversicherer.

Sie übernimmt Schäden in Deutschland und Europa. Zudem werden durch die Gesellschaft Schäden in den außereuropäischen Anliegerstaaten und auf den kanarischen Inseln übernommen. Desweiteren gehören die Azoren und Madeira zu den Gebieten der Schadensregulierung der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG. Schutzbrief-Versicherungsverträge verschiedenster Art werden zudem mit Fahrzeugherstellern im In- und Ausland abgeschlossen. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG bietet neben dem Schutzbrief weitere Versicherungen an. Neben einer allgemeinen Unfallversicherung handelt es sich hierbei auch um eine Reisekrankenversicherung.

Die einzelnen Versicherungsangebote können sowohl einzeln als auch im Verbund abgeschlossen werden, sodass ein umfangreicher Reiseschutz bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG in Anspruch genommen werden kann. Gleiches gilt in Bezug auf einen komplexen Kraftfahrerschutz im In- und Ausland. Weitere Versicherungsabschlüsse sind über andere Gesellschaften des ADAC möglich.

Kaskoversicherung: Rückrufaktionen von Autos nicht auf die leichte Schulter nehmen

In letzter Zeit machten vor allem Toyota und Honda durch ihre weltweiten Rückrufaktionen von PKWs Schlagzeilen. Hierbei wurden zehntausende von Fahrzeugen aufgrund von Sicherheitsmängeln in die Werkstatt gerufen. In diesem Zusammenhang weist die Zurich Versicherung darauf hin, dass man solche Rückrufaktionen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Nicht nur riskiert man sein Leben und das der anderen, man riskiert im Ernstfall auch den Schutz der Kaskoversicherung.

Ignoriert man den Rückruf und es kommt zu einem Unfall, der in direktem Zusammenhang mit dem defekten Teil steht, das repariert werden sollte, so bleibt man in den meisten Fällen auf den Kosten selbst sitzen, da der Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit wertet.

Daher unbedingt entsprechenden Aufrufen des Autoherstellers Folge leisten.

CG Car-Garantie Versicherungs-AG

Bundesweit haben sich die Angebote der CG Car-Garantie Versicherungs-AG einen Namen machen können. Besser bekannt unter CarGarantie bestechen die Produkte durch Leistungsfähigkeit auf einem hartumkämpften Markt. Hinter der modern strukturierten Gesellschaft verbirgt sich ein führender Garantieversicherer. Der Spezialversicherer hat sich durch die konkrete Ausrichtung von anderen Anbietern auf diesem Gebiet distanzieren können.

Das Markenzeichen von CG Car-Garantie Versicherungs-AG ist dabei zweifelsfrei die stetige Weiterentwicklung der einzelnen Produkte, die sich seit Jahren entscheidend an dem Erfolg orientiert. Die Produkte der Gesellschaft überzeugen durch die zahlreichen Leistungen, die den Kunden geboten werden. So geht der Leistungsumfang bei CG Car-Garantie Versicherungs-AG grundsätzlich über den eigentlichen Branchenstandard hinaus und bietet für die Versicherten einen bestmöglichen Schutz auf allen Ebenen. Stetig konkretisiert der Versicherer zudem neue Ziele und schafft es dadurch die eigenen Maßstäbe höher anzulegen.

Sowohl bei den einzelnen Garantiemodellen als auch beim Service und im Kundenbindungsgespräch lassen sich die hohen Zielsetzungen und Maßstäbe von CG Car-Garantie Versicherungs-AG erkennen und beeinflussen entscheidend die individuelle Gestaltung.

Kfz-Versicherer sprechen sich gegen Wechselkennzeichen aus

Seit Anfang des Monats diskutiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer mit den Kfz-Versicherern über die Einführung von Wechselkennzeichen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Autokennzeichen, die für mehrere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Elektroautos oder umweltfreundliche Zweitwagen, eingesetzt werden können. Die Versicherungsprämie wird dann nur vom teureren Fahrzeug abhängig gemacht.

Eigentlich logisch, dass sich hier die Kfz-Versicherer nun geschlossen dagegen ausgesprochen haben. Es bestehe ein zu großer Aufwand und zudem herrsche in Deutschland dafür ja gar kein Bedarf.

Doch wirft man einmal einen Blick zu unseren Nachbarn in Österreich, sieht man, dass zumindest letztere Behauptung falsch ist, denn dort benutzen fast 10% aller Autobesitzer Wechselkennzeichen. In Deutschland entspräche dies rund 4 Millionen Fahrzeugen…

So negativ wie die Kfz-Versicherer sehen die meisten Autoverbände die Wechselkennzeichen nicht. Wir können also gespannt sein, ob die Kennzeichen kommen.

Versicherungsschutz und Alkohol im Straßenverkehr

Gerade jetzt zum nahenden Karneval werden die Menschen gerne unvorsichtig und setzen sich auch mal alkoholisiert ans Steuer. Dies ist jedoch nicht nur extrem gefährlich für sich selbst und andere, sondern kann einen, selbst wenn nichts schlimmes passiert, ganz schön teuer zu stehen kommen, denn der Versicherungsschutz verfällt hier in den meisten Fällen.

Wie aktuell die HUK Coburg betont, kommt es bei einem Unfall nicht nur auf die Alkohol-Konzentration im Blut an, sondern auch auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers.

Ist eindeutig der Alkohol an dem Unfall Schuld, tritt bei der Kfz-Versicherung die sogenannte Trunkenheitsklausel in Kraft. In diesem Fall wird der Schaden zwar reguliert, jedoch behält sich die Versicherung vor den Verursacher nachträglich in Regress zu nehmen. Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung in solch einem Fall vom Versicherten zurückfordern.

Für die Kasko-Versicherung hat dies meist noch schlimmere Folgen. Befinden sich geringe Mengen Alkohol im Blut wird geprüft, ob der Alkohol der Grund für den Unfall war. Aber einem Gehalt von 1,1 Promille wird automatisch vom Alkohol als Unfallgrund ausgegangen, meist ohne weitere Untersuchungen. Dann ist der Versicherungsschutz meist dahin.

Die HUK Coburg betont aber auch, dass nicht nur der Fahrer sondern auch der Beifahrer, der zu einem Alkoholisierten ins Auto steigt um den Versicherungsschutz bangen muss. Ein solches Verhalten sei Eigengefährdung und grobe Fahrlässigkeit, so dass zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche stark gekürzt werden.

Kfz-Versicherung: Beweispflicht bei Diebstahl

Wird das eigene Auto gestohlen, ist das natürlich immer ärgerlich. Doch es soll ja ab und an auch passieren, dass jemand den Diebstahl nur vorgibt um von der Versicherung Geld zu kassieren. Hegt der Versicherer berechtigte Zweifel an dem Diebstahl, kann sie von dem Versicherten einen Nachweis des Diebstahls verlangen und bei ausreichenden Beweisen auch die Zahlung verweigern.

Dies entschied vor kurzem das Oberlandesgericht Köln. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seine Oberklassenlimousine in einem bewachten Parkhaus in Bratislava abstellte. Als er wieder zurückkehrte, war das Auto angeblich verschwunden. Er meldete den Diebstahl der Polizei und verlangte die Zahlung der Versicherung.

Doch diese bezweifelte die Aussage des Mannes, da sie an manchen Stellen widersprüchlich war und er sich vor allem weigerte die Schlüssel des Autos herauszugeben. Bei einem Diebstahl müssten diese ja zumindest zum Teil vorhanden sein.

Nach langem Bohren gab der Mann sie doch noch heraus und das Auslesen der Daten zeigte eindeutig, dass sie nach dem gemeldeten Diebstahl noch benutzt wurden.

Trotzdem bekam der Versicherte in der ersten Instanz recht. Das Oberlandesgericht Köln hob die Entscheidung in zweiter Instanz allerdings wieder auf und urteilte zu Gunsten der Versicherung. Die Umstände ließen auf eine vorgetäuschte Straftat hindeuten und so sei die Zahlungsverweigerung der Kfz-Versicherung so lange zulässig bis der Versicherte das Gegenteil beweisen könne.


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