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News zu Arbeitslosenversicherung


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Stiftung Warentest: Schutzbrief gegen Einkommensverlust von Cigna im Test

Bei vielen Versicherten wird der Ruf nach Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit oder Einkommensverlust immer größer. So gibt es zum Beispiel von der Cigna einen Schutzbrief gegen Einkommensverlust, den sich die Stiftung Warentest einmal genauer angesehen hat.

Die Versicherung soll im Falle von Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit die Lücke zwischen Kranken- oder Arbeitslosengeld und dem früheren Nettoeinkommen schließen. Im Ernstfall bekommt der Versicherte bis zu 12 Monatsrenten und maximal 24 Monatsrenten während der Vertragslaufzeit. Die maximale Rente pro Monat beträgt 1.500 Euro. Um eine Rente für 13,50 Euro zu bekommen, müssen monatlich 13,50 Euro eingezahlt werden.

Für die Stiftung Warentest ist dies durchaus ein interessantes Produkt, nur muss man leider auch mit ein paar Nachteilen rechnen: Im Falle von Arbeitslosigkeit erhält man die Rente erst nach einem Monat ohne Einkommen und frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn, im Falle von Arbeitsunfähigkeit erst nach 42 Tagen. Umfassende Angaben zur gesundheitlichen und beruflichen Situation des Kunden sind außerdem von Nöten. Dies könnte im Ernstfall zu Konflikten führen. In diesem Zusammenhang konnte die Stiftung Warentest leider nicht beurteilen, wie sich die Cigna im Leistungsfall verhält.

Arbeitslosenversicherung: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Urlaub

Kurzarbeiter müssen Urlaub anmelden: Mit dem Missverständnis, das Kurzarbeit mit Urlaubszeit gleichzustellen ist, räumen die Experten vom Arag Rechtsschutz auf. Wer als Kurzarbeiter seinen Urlaub nicht bei seinem aktuellen Arbeitgeber anmeldet, riskiert laut Arag Rechtsschutz die Streichung des Kurzarbeitergeldes. Schließlich erhalten Kurzarbeiter Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und müssen daher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Arbeitslosenversicherung – Senkung Bundeszuschuss

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Bundeszuschuss zur Arbeitslosenversicherung zu senken, stößt besonders beim Bund der Steuerzahler (BdSt) auf starke Kritik. Stattdessen müsse das System der Sozialversicherung grundlegend reformiert und Beitragszahler sowie Steuerzahler entlastet werden. Quelle: Steuerzahler.de

Private Arbeitslosenversicherung

Ein neues Produkt zur privaten Arbeitslosenversicherung bietet jetzt der KarstadtQuelle Finanzservice unter der Bezeichnung Arbeitnehmerschutzbrief an. Interessant für alle, die sich nicht auf Arbeitslosengeld I beziehungsweise Arbeitslosengeld II verlassen wollen.

Arbeitslosenversicherung 2007

Die Arbeitslosenversicherung 2007 solle nach einer Empfehlung des Karl-Bräuer-Instituts einige Ö„nderungen erfahren. So wird z.B. eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 auf 2,7% empfohlen. Auf diese Weise sollten Haushaltsüberschüsse der Arbeitslosenversicherung an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Verzichtet werden sollte auch auf den Aussteuerungsbeitrag und die Einführung des Eingliederungsbeitrags sowie die weitere Integration von versicherungsfremden Leistungen in die Arbeitslosenversicherung. Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 sollte nach der Empfehlung des Instituts nicht verlängert werden. Quelle: Bund der Steuerzahler


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