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News zu Arbeitslosenversicherung


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Arbeitslosenversicherung: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Urlaub

Kurzarbeiter müssen Urlaub anmelden: Mit dem Missverständnis, das Kurzarbeit mit Urlaubszeit gleichzustellen ist, räumen die Experten vom Arag Rechtsschutz auf. Wer als Kurzarbeiter seinen Urlaub nicht bei seinem aktuellen Arbeitgeber anmeldet, riskiert laut Arag Rechtsschutz die Streichung des Kurzarbeitergeldes. Schließlich erhalten Kurzarbeiter Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und müssen daher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Arbeitslosenversicherung – Senkung Bundeszuschuss

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Bundeszuschuss zur Arbeitslosenversicherung zu senken, stößt besonders beim Bund der Steuerzahler (BdSt) auf starke Kritik. Stattdessen müsse das System der Sozialversicherung grundlegend reformiert und Beitragszahler sowie Steuerzahler entlastet werden. Quelle: Steuerzahler.de

Private Arbeitslosenversicherung

Ein neues Produkt zur privaten Arbeitslosenversicherung bietet jetzt der KarstadtQuelle Finanzservice unter der Bezeichnung Arbeitnehmerschutzbrief an. Interessant für alle, die sich nicht auf Arbeitslosengeld I beziehungsweise Arbeitslosengeld II verlassen wollen.

Arbeitslosenversicherung 2007

Die Arbeitslosenversicherung 2007 solle nach einer Empfehlung des Karl-Bräuer-Instituts einige Ö„nderungen erfahren. So wird z.B. eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 auf 2,7% empfohlen. Auf diese Weise sollten Haushaltsüberschüsse der Arbeitslosenversicherung an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Verzichtet werden sollte auch auf den Aussteuerungsbeitrag und die Einführung des Eingliederungsbeitrags sowie die weitere Integration von versicherungsfremden Leistungen in die Arbeitslosenversicherung. Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 sollte nach der Empfehlung des Instituts nicht verlängert werden. Quelle: Bund der Steuerzahler

Arbeitslosenversicherung könnte billiger sein

Laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Arbeitslosenversicherung hohes Potenzial für Beitragssenkungen. Dabei dürfe die Bezugsdauer des ALG 1 nicht verlängert und der so genannte Eingliederungsbeitrag nicht eingeführt werden. Quelle: BdSt


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