Arbeitslosenversicherung: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Urlaub
Kurzarbeiter müssen Urlaub anmelden: Mit dem Missverständnis, das Kurzarbeit mit Urlaubszeit gleichzustellen ist, räumen die Experten vom Arag Rechtsschutz auf. Wer als Kurzarbeiter seinen Urlaub nicht bei seinem aktuellen Arbeitgeber anmeldet, riskiert laut Arag Rechtsschutz die Streichung des Kurzarbeitergeldes. Schließlich erhalten Kurzarbeiter Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und müssen daher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

