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Lebensversicherung: Auch Suizidversuche angeben

Eigentlich ein tragisches Thema, bei dem wahrscheinlich die meisten verstehen können, dass man es geheim halten möchte. Verschweigt man jedoch einen Selbstmordversuch vor der Lebensversicherung kann dies für die Angehörigen oder auch einen selbst bedeuten, dass man später mit leeren Händen dasteht.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken dürfen Lebensversicherungen die Leistungen verweigern, wenn der Versicherte beim Abschluss einen Suizidversuch nicht angegeben hat.

Im dem Fall ging es um eine Ehefrau, deren Mann versuchte sich das Leben zu nehmen. Wenige Monate später schloss das Paar eine Risikolebensversicherung ab und verschwieg den Suizidversuch. Als der Mann später durch einen Unfall starb, stolperte die Versicherung in den Krankenakten des Versicherten über den Selbstmordversuch und verweigerte der Frau die Zahlungen.

Laut Gericht ist die Leistungsverweigerung rechtmäßig, da es sich um arglistige Täuschung handle, auch wenn die Versicherung die Persönlichkeitsrechte verletzt hat um an die Information zu kommen.

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