Kosten für Begleitpersonen müssen nicht von der Versicherung übernommen werden
Die Kosten für Begleitpersonen zählen nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main nicht zu den Behandlungskosten und müssen daher nicht von der Versicherung übernommen werden. Für die Richter zählen begleitende Personen, auch wenn sie für die Therapie nützlich sind, nicht zu den ärztlichen Kosten. Diese seien nicht im Medizinwesen begründet.
In dem konkreten Fall ging es um eine Person, die einen Angehörigen ins Krankenhaus begleitete um dort das Sprachdefizit des Patienten auszugleichen. Die Begleitperson musste so lange wie möglich im Krankenhaus bleiben, da der Hilfsbedürftige sich nicht selbst verständlich machen konnte. Die private Versicherung weigerte sich jedoch die Aufenthaltskosten zu bezahlen.
Die Richter gaben schließlich der Versicherung recht, da die Hilfe bei der Kommunikation mit den Ärzten und dem Pflegepersonal kein Bestandteil der medizinischen Versorgung sei. Begleitpersonen müssen also stets ihre Kosten selbst begleichen.


