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Kinderwunsch: Wie ist unser Kind krankenversichert?

Wer Nachwuchs erwartet oder sich welchen wünscht, muss sich etliche Gedanken machen. Neben dem Namen des Kindes, der Gestaltung des Kinderzimmers, des Kinderwagens, der Wahl des Krankenhauses für die Geburt usw. reichen diese Überlegungen natürlich auch bis in den finanziellen Bereich. Dazu gehört auch sich Gedanken über die spätere Krankenversicherung des Kindes zu machen.

Einfach ist es meist, wenn beide Partner auf die gleiche Art und Weise versichert sind, also entweder beide gesetzlich oder beide privat. In der privaten Krankenversicherung muss man für das Kind einen monatlichen Beitrag zahlen, in der gesetzlichen ist es kostenlos familienversichert.

Was passiert aber, wenn der eine Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist? Dann haben die Eltern ein Wahlrecht. Entscheidet man sich für die private Krankenversicherung ist monatlich ein Beitrag von bis zu 180 Euro mehr fällig. Kostenfrei wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Letzteres gilt jedoch: Ist man verheiratet, der privat Versicherte Partner verdient mehr als 49.950 Euro im Jahr und dies ist zudem noch mehr als der gesetzlich Versicherte einnimmt, muss das Kind privat versichert werden. Hier greift die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse also nicht. Die einzige Möglichkeit ist dann nur noch das Kind freiwillig gesetzlich zu versichern, was jedoch ungefähr 140 Euro im Monat kostet, also genauso viel wie in der privaten Krankenversicherung.

Liegt solch ein Fall vor, sich so früh wie möglich Gedanken über die Versicherung des Kindes zu machen, neben all den anderen Dingen…

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