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Kfz-Versicherung: Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts nicht immer möglich

Besonders Fahranfänger zahlen meist sehr viel für ihre Kfz-Versicherung. Da liegt es nahe, dass viele die Möglichkeit nutzen den Schadensfreiheitsrabatt eines Verwandten zu übernehmen. Dies ist laut dem Online-Vergleichsportal Check24 jedoch nicht immer so einfach möglich.

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Übernahme der Schadensfreiheitsklasse von einem Dritten. Jedoch erlauben viele Versicherer diese Methode. Dabei hat jeder Versicherer natürlich seine eigenen Konditionen und trotzdem kann von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Man sollte sich hier also rechtzeitig über die persönlichen Umstände und Anforderungen bei dem Versicherer informieren.

Gewährt der Versicherer die Übernahme muss derjenige, der sie in Anspruch nehmen möchte logischerweise über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und nachweisen, dass er tatsächlich auch mit dem jeweiligen Auto fährt. Handelt es sich um das Fahrzeug von nahen Verwandten wie den Eltern ist dies meist problemlos möglich. Zudem benötigt man von demjenigen, von dem die Schadensfreiheitsklasse übernommen werden soll, die schriftliche Zustimmung samt Unterschrift. Über den Tod eines Familienangehörigen hinaus ist die Übertragung übrigens in den meisten Fällen auch noch möglich.

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