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Kfz-Versicherung: Beweispflicht bei Diebstahl

Wird das eigene Auto gestohlen, ist das natürlich immer ärgerlich. Doch es soll ja ab und an auch passieren, dass jemand den Diebstahl nur vorgibt um von der Versicherung Geld zu kassieren. Hegt der Versicherer berechtigte Zweifel an dem Diebstahl, kann sie von dem Versicherten einen Nachweis des Diebstahls verlangen und bei ausreichenden Beweisen auch die Zahlung verweigern.

Dies entschied vor kurzem das Oberlandesgericht Köln. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seine Oberklassenlimousine in einem bewachten Parkhaus in Bratislava abstellte. Als er wieder zurückkehrte, war das Auto angeblich verschwunden. Er meldete den Diebstahl der Polizei und verlangte die Zahlung der Versicherung.

Doch diese bezweifelte die Aussage des Mannes, da sie an manchen Stellen widersprüchlich war und er sich vor allem weigerte die Schlüssel des Autos herauszugeben. Bei einem Diebstahl müssten diese ja zumindest zum Teil vorhanden sein.

Nach langem Bohren gab der Mann sie doch noch heraus und das Auslesen der Daten zeigte eindeutig, dass sie nach dem gemeldeten Diebstahl noch benutzt wurden.

Trotzdem bekam der Versicherte in der ersten Instanz recht. Das Oberlandesgericht Köln hob die Entscheidung in zweiter Instanz allerdings wieder auf und urteilte zu Gunsten der Versicherung. Die Umstände ließen auf eine vorgetäuschte Straftat hindeuten und so sei die Zahlungsverweigerung der Kfz-Versicherung so lange zulässig bis der Versicherte das Gegenteil beweisen könne.

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