Hausratversicherung zahlt nicht bei Sengschäden



Wohl jeder weiß, dass die Hausratversicherung das Hab und Gut der Versicherten auch gegen Feuer absichert. Dabei muss man jedoch aufpassen, denn nicht alle Schäden fallen automatisch darunter. Abgesichert sind im Grundschutz der Hausratversicherung nur Schäden durch einen Brand. Dieser muss sich unter anderem von alleine ausgebreitet haben und keinen bestimmungsgemäßen Herd haben. Darauf weist die Gothaer Versicherung hin.

Ein Brandloch auf dem Teppich oder dem Sofa, das zum Beispiel durch das Herabfallen von Zigarettenasche entsteht, fällt demnach nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Sengschaden, der nicht im Grundschutz enthalten ist. Wer sich in diesem Bereich absichern möchte, der muss zusätzlich Sengschäden mit in die Police aufnehmen lassen.

Wer übrigens auf die schlaue Idee kommt zu pusten, damit sich das Brandloch ausweitet, der wird schon bald sein blaues Wunder erleben. So etwas lässt sich nämlich genau nachweisen und das Verhalten wird unter Umständen als Versicherungsbetrug gewertet.



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