Hausratversicherung – neue Bedingungen bei Fahrraddiebstahl
In der Regel ist Fahrraddiebstahl über die Hausratversicherung abgesichert. Seit 2008 gibt es allerdings einige neue Klauseln zum Thema Fahrradklau, die in den so genannten Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) beschrieben sind. Ö„nderungen gibt es zum Beispiel bei der Uhrzeit des Diebstahls und welche Art von Fahrradschloss vom Besitzer des Fahrrades verwendet werden sollte. Quelle: Guter-Rat.de
HausratversicherungsvergleichÂ


