Haushaltshilfen bei der Unfallversicherung melden



Jeder, der eine Haushaltshilfe beauftragt, gilt vor dem Gesetz als Arbeitgeber und muss daher diese auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Denn passiert, der Haushaltshilfe auf dem Weg zum Einsatzort oder direkt dort, kann es schnell für beide Parteien teuer werden. Die gesetzliche Unfallkasse springt in solchen Fällen ein.

Auch Privatleute, die ihre Haushaltshilfe nur für einen kurzen Zeitraum einsetzen, müssen diese melden. Wo man sie meldet, hängt ganz vom Einkommen der beschäftigten Person ab. Verdient die Haushaltshilfe insgesamt, also in allen Jobs zusammen, unter 400 Euro monatlich, muss sie bei der Minijobzentrale gemeldet werden.

Bei einem höheren Einkommen ist dafür der entsprechende Unfallversicherungsträger zuständig.

Ist dies geschehen, bleibt man garantiert nicht auf den Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Unfall sitzen und der kann sich gerade im Haushalt schnell ereignen…



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