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Haftpflichtversicherung: Vorsicht Rutschgefahr!

Im Herbst und Winter herrscht für alle Hausbesitzer vor dem Haus und auf dessen Wegen Kehr- und Räumpflicht, egal ob Besitzer/Vermieter eines Mehrfamilien- oder Einfamilienhauses. Wird diese Pflicht nicht eingehalten und es geschieht ein Unfall, kann das schnell teuer werden.

Der Eigentümer wird dann stets zur Verantwortung gezogen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um rutschiges Laub, Schnee oder Eis handelt.

Haus- und Grundbesitzer sollten sich daher unbedingt um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Bewohnt man selbst das Haus, reicht eine private Haftpflichtversicherung aus.

Besitzer eines Mietshauses können die Verkehrssicherungspflicht auch auf die Mieter übertragen, dann sind diese für das Fegen und Räumen zuständig. Diese Übertragung muss allerdings schriftlich erfolgen und deren Einhaltung vom Eigentümer regelmäßig kontrolliert werden.

Achtung: Können geschädigte Passanten nachweisen, dass an der Unfallstelle nie geräumt wurde oder der Eigentümer sich nicht darum kümmert, kann sich die Versicherung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit weigern für den Schaden aufzukommen. Daher stets zum eigenen Schutz und dem der anderen für eine freie Bahn rund um das Haus sorgen!

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