Gestohlenes Rad: Wann greift die Hausratversicherung?



Wenn einem das eigene Rad gestohlen wird, ist dies natürlich immer ärgerlich. Noch schlimmer ist es, wenn es sich um ein teures Modell gehandelt hat. Vor allem wenn man ein Fahrrad besitzt, das einen gewissen Wert hat, sollte man sich über einen entsprechenden Versicherungsschutz Gedanken machen.

Das Rad kann unter Umständen über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Dies gilt jedoch in der Regel nur, wenn das Fahrzeug aus einem verschlossenen Raum oder einer abgeschlossenen Garage gestohlen wurde. Das Rad muss immer durch ein Schloss gesichert sein, das aufgebrochen wurde.

Für alle anderen Fälle muss man mit dem Hausratversicherer einen extra Schutz für Fahrräder vereinbaren, was in der Regel ohne Probleme möglich ist. Auf diese Weise ist das Rad von 6 bis 22 Uhr geschützt. In den nächtlichen Stunden gilt der Versicherungsschutz in den meisten Fällen nur, wenn man das Fahrrad auch wirklich für einen Weg benutzt und es nicht einfach nur abgestellt hat.



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