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Die fünf Möglichkeiten der Betriebsrente

Seit dem Jahr 2002 muss jedes Unternehmen mindestens eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Hierbei gibt es fünf verschiedene Modelle, wobei man am besten selbst entscheidet, welche Formen für den Betrieb in Frage kommen.

Jährlich kann bei vier der fünf Varianten jeder Arbeitnehmer bis zu 2.592 Euro in die jeweilige Versicherung einzahlen ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Hier also zum Überblick die fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge:

  1. Direktzusage, auch Pensionszusage genannt: Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorher abgemachte Vorsorgeleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen.
  2. Pensionsfonds: Eine der wohl risikoreichsten Formen, da das eingezahlte Kapital von professionellen Fondsmanagern an den Märkten angelegt wird.
  3. Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine entsprechende Police ab und kann dafür einen Teil des Gehalts einbehalten.
  4. Pensionskasse: Hierbei werden von einem oder mehreren Unternehmen ein eigenständiger Versorgungsträger gegründet, der Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität oder Tod absichert.
  5. Unterstützungskasse: Das einzige Modell, bei dem die oben erwähnte Steuergrenze nicht greift. Es gibt keine Beitragshöchstgrenze in Sachen Steuerfreiheit, die Beitragshöhe wird individuell festgelegt. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die sich aus den Zuwendungen von Trägerunternehmen finanziert.


Eine private Rentenversicherung wäre auch eine alternative für die Altersvorsorge. Die Riesterrente wäre z. B. eine.

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2 Kommentare zu “Die fünf Möglichkeiten der Betriebsrente”

  1. Erheblicher Aufholbedarf bei der betrieblichen Altersvorsorge | Money-Insider schreibt:

    [...] wie es aussieht haben die meisten deutschen Arbeitnehmer in Sachen betrieblicher Altersvorsorge enorme Wissenslücken und nehmen daher viel zu wenig Möglichkeiten wahr. Dies ergab eine Studie [...]

  2. Paul Graf schreibt:

    Besser ist riestern! Warum?
    Ihre Betriebsrente unterliegt bei Fälligkeit nicht nur der Einkommenssteuer sondern ist auch sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Sie zahlen bei der Ansparung und später bei der Auszahlung auf das gleiche Geld 2mal Kranken- und Pflegeversicherung. Das macht das ganze ziemlich unrentabel!!!

Kommentar - Meinung - Bewertung: Die fünf Möglichkeiten der Betriebsrente

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