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Fahrgemeinschaften: Auch Umwege sind versichert

Schließen sich Schüler oder Arbeitnehmer zu Fahrgemeinschaften zusammen um zur Schule oder zum Arbeitsplatz zu fahren sind auch die Umwege durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Außerdem steht die Wahl des Fahrzeugs frei. So urteilte das Bundessozialgericht Kassel.

In dem Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zunächst seinen Bruder zur Schule fuhr um dann einen Freund abzuholen, mit dem er dann selbst zu Schule fahren wollte. Doch auf diesem Weg stürzte der Fahrer. Die Versicherung hatte sich zunächst geweigert für den Schaden aufzukommen.

Doch die Richter waren anderer Meinung und urteilten zu Gunsten des Motorradfahrers. Auf einem Motorrad könnten ja schließlich schlecht mehr als zwei Leute fahren, so seien die Umwege durchaus gerechtfertigt. Außerdem habe der Versicherer die freie Wahl des Verkehrsmittels. Die Fahrgemeinschaft hätte auch nicht aus eigenwirtschaftlichen Interessen bestanden.

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