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Chronische Erkrankungen und Reiserücktrittsversicherung

Für chronisch Kranke werden immer häufiger die Reiserücktrittsversicherungen zu einem Problem, denn die meisten Versicherungen verweigern bei einem Krankheitschub die Stornokosten der Reise zu übernehmen, da der Versicherte mit so etwas rechnen müsse und es daher nicht als unerwartet eingestuft werden kann.

Hat man eine chronische Erkrankung, sollte man sich noch vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Manche geben einem nämlich die Möglichkeit Sonderkonditionen auszuhandeln.

Ganz anders liegt es vor, wenn ein erneuter Schub andere Dimensionen erreicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seit Jahren Probleme mit der Lendenwirbelsäule hatte. Kurz vor einer Reise wurde er operiert. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. U.a. bekam der Mann eine Lungenentzündung, eine Wundinfektion und zu allem Übel noch einen Herzinfarkt. Trotzdem weigerte sich die Versicherung für die Kosten der Reise aufzukommen.

Die Richter entschieden zu Gunsten des Mannes. Die Probleme standen zwar im Zusammenhang mit der chronischen Vorerkrankung, kämen aber unerwartet und somit müsse der Versicherer auch zahlen.

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