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Brustverkleinerung wird nicht von der Kasse bezahlt

In den Medien ist meist nur von Brustvergrößerungen die Rede, doch es gibt natürlich auch den anderen Fall, dass Frauen viel zu große Brüste haben und unter diesen leiden. Rückenschmerzen oder psychische Belastungen können u.a. die Folgen sein. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenkasse trotzdem in diesen Fällen nicht die Kosten. Und dies wird sich leider so schnell auch nicht ändern…

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte nämlich, dass eine übergroße Brust keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sei und daher nicht zum Leistungsumfang der Krankenkasse gehöre.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die sich ihre Brüste verkleinern lassen wollte, wofür die Krankenkasse aber nicht die Kosten übernehmen wollte. Ihre übergroßen Brüste seien eine psychische Belastung für sie. Doch auch die Richter sahen keinen Grund für eine Kostenübernahme.

Nach Einschätzung des Gerichts wies die Brust der Klägerin keinen Zustand jenseits der vertretbaren Norm auf. Schönheitsoperationen am eigentlich gesunden Körper seien medizinisch nicht notwendig. Sie fielen unter die Eigenverantwortung und müssten daher auch selbst bezahlt werden.

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