Brustvergrößerung: Krankenkasse muss auch bei Transsexuellen nicht zahlen



Etliche Frauen in Deutschland laufen dem Schönheitsbild der (Werbe-)Medien hinterher und sind daher unzufrieden mit der Größe ihrer Oberweite. Bei manchen geht dies sogar soweit, dass sie Komplexe entwickeln, die sich bis hin zu psychischen Problemen steigern können. In der Regel übernimmt die Krankenkasse auch hier nicht die Kosten für eine Brustvergrößerung, denn sie ist kein medizinisch notwendiger Eingriff. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte vor kurzem, dass dies auch für Transsexuelle gilt.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die im Körper eines Mannes geboren wurde, und sich nach und nach einer Geschlechtsumwandlung hin zu einem weiblichen Körper unterzog. Durch die Hormonbehandlung waren ihr bereits „mäßige“ Brüste gewachsen. Damit fühlte sie sich jedoch nicht als vollwertige Frau und verlangte von der Krankenkasse, dass diese die Kosten für eine Brustvergrößerung übernimmt. Die Kasse weigerte sich jedoch, da es sich um keinen medizinisch notwendigen Eingriff im Rahmen der Geschlechtsumwandlung handle.

Die Richter folgten dieser Argumentation und gaben am Ende der gesetzlichen Krankenversicherung Recht. Operationen am gesunden Körper würden keine notwendige Behandlung darstellen. Dies gelte bei genetischen Frauen wie auch bei Transsexuellen. Es bestehe kein Anspruch auf ein Idealbild.



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