ARAG Rechtsschutzversicherung: Im Karneval herrscht auch rechtlich Narrenfreiheit
In der fünften Jahreszeit scheinen zum Teil wirklich andere Gesetz zu gelten, wie die ARAG Rechtsschutzversicherung in einer aktuellen Mitteilung feststellt. Unfälle beim Karneval gehören in vielen Fällen wohl einfach zum normalen Risiko…
Eine Jeckin stand beispielsweise in der Nähe einer Kamellekanone und erlitt dadurch ein Knalltrauma. Das Landesgericht Trier wies ihre Klage gegen den Veranstalter jedoch ab.
Genauso ging es auch einem Karnevalisten, der böse auf einer Bierlache ausrutschte. Dazu das Oberlandesgericht Köln: “Das Vorhandensein von Flüssigkeiten auf dem Fußboden und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden.
Einem Zuschauer eines Karnevalsumzugs wurde von einem geworfenen Bonbon ein Zahn ausgeschlagen. Auch hier entschieden die Richter des Landesgerichts Trier gegen den Geschädigten. Fliegende Bonbons gehörten zum allgemeinen Risiko eines Karnevalsumzugs und zu letzterem vor allem dazu.
Ach ja, und Kneipenbesucher können so laut grölen wie sie wollen, es sei denn, der Wirt selbst hat etwas dagegen. Dies entschieden das Amtsgericht Köln und das Verwaltungsgericht Frankfurt.


