Haftpflichtversicherung: Feuchtigkeitsschäden am Parkett in Mietwohnung
Wer in einer Mietwohnung lebt, zahlt regelmäßig seine Miete dafür, dass er die Räume im normalen Umfang nutzen kann, wozu auch ein gewisser Gebrauchsgrad gehört. Normale Gebrauchsspuren, die im Laufe der Zeit beispielsweise beim Parkett entstehen, muss der Mieter bei seinem Auszug nicht vertreten. Doch was ist, wenn an dem Parkett Schäden entstanden sind wie beispielsweise durch zu viel Feuchtigkeit? In solch einem Fall hat der Vermieter das Recht, den Schaden reparieren zu lassen und die Kosten auf den Mieter abzuwälzen. Der Vermieter kann sich jedoch bei diesen Kosten an seine ...
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