Private Krankenversicherung: Aufnahme von Adoptivkindern
Leibliche Kinder müssen von der privaten Krankenversicherung der Eltern ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Doch was ist, wenn man ein Kind adoptiert? Auch hier ist der Versicherer verpflichtet, das Adoptivkind zu versichern, jedoch müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das Kind muss minderjährig sein und man sollte die private Krankenversicherung möglichst nach der Adoption über die Umstände informieren. Die Anmeldefrist beträgt hierbei maximal zwei Monate. Zudem sollte der gewünschte Versicherungsschutz nicht höher als bei den Eltern sein, denn sonst erlischt die Aufnahmepflicht. Der größte Unterschied zwischen dem leiblichen und dem adoptierten Kind ist, ...
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