Urteil: Vermittler darf Teil der Provision an Kunden weitergeben
Seit 1934 gilt in Deutschland, dass „Sondervergütungen“ nicht an Versicherungskunden weitergegeben werden dürfen. Diese fast 80 Jahre alte Regelung könnte nun bald passé sein, denn die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt erklärten sie als „zu unbestimmt“. Dies könnte bedeuten, dass Verbraucher in Zukunft von den Vermittlungsgebühren von Versicherungsvertretern profitieren könnten. In dem konkreten Fall wollte ein Vertreter mehr Kunden gewinnen, indem er einen Teil seiner Provision an diese weiterreichte. Die BaFin drohte ihm daraufhin mit einem Bußgeld und der Vertreter zog vor Gericht. Die Richter in Frankfurt gaben ihm Recht, jedoch ist ...
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