Hausratversicherung: Diebstahl von Bargeld nachweisen
Wird in die eigenen vier Wände eingebrochen, sind die Wertsachen durch die Hausratversicherung abgedeckt. Natürlich muss man hier nachweisen können, welche Dinge entwendet wurden. Besonders schwierig wird dies bei gestohlenem Bargeld. Das Amtsgericht München entschied, dass nur Bargeld, das nachgewiesenermaßen beim Einbruch entwendet wurde, auch von der Hausratversicherung ersetzt werden muss. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der gegenüber seiner Hausratversicherung angab, dass ihm bei einem Einbruchdiebstahl 2.250 Euro Bargeld gestohlen worden war, welches aus einem Nebenverdienst und dem Verkauf eines PKW stammen sollte. Die Hausratversicherung weigerte sich zu ...
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