Kfz-Versicherung: Schadensregulierung auch ohne Zustimmung des Versicherten
Wer in einen Unfall verwickelt ist, ist meist froh, wenn die Kfz-Versicherung den Schaden der Gegenseite anstandslos reguliert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherten dies nicht einsehen, vor allem da sie dadurch in eine teurere Beitragsklasse bei der Haftpflichtversicherung kommen. Der ADAC weist jedoch unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin, dass man seiner Versicherung nicht verbieten kann den Schaden der Gegenseite mit zu regulieren. Klingt komisch, aber in Sachen Versicherungen ist offenbar alles möglich. In dem konkreten Fall ging es nämlich um einen Mann, der ...
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