Beruflich im Ausland und unfallversichert?
Wer beruflich für eine befristete Zeit ins Ausland muss, ist generell immer noch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt aber nur zu den gleichen Bedingungen wie hier in Deutschland auch, sprich alle berufsbezogenen Tätigkeiten und die alle Wege, die damit verbunden sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Freizeitaktivitäten sind auch hier nicht abgedeckt.
Voraussetzung für den beruflichen Unfallschutz im Ausland ist auch, dass der Aufenthalt befristet und nicht zu lang ist und dabei natürlich auch noch das Arbeitsverhältnis in Deutschland weiterbesteht.
Wer sich in Kriegs, Krisen- oder Katastrophengebieten aufhält ist natürlich einem besonderen Risiko ausgesetzt und kann sich zusätzlich noch gegen Gewalt oder Naturkatastrophen absichern.
Wer länger und unbefristet ins Ausland geht, hat zusätzlich die Möglichkeit eine Auslandsunfallversicherung abzuschließen. Generell sollte man sich also vor einem Aufenthalt im Ausland genau über die Versicherungslage informieren und zusammen mit dem Arbeitgeber seinen Status klären.


