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Versicherungen Dezember 2009:

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ARAG Krankenversicherung mit kostenlosem Patienten-Rechtsschutz

Erst vor kurzem hat der TÜV die rechtlichen Beratungsleistungen der ARAG mit der Spitzennote “sehr gut” ausgezeichnet. Alle, die bei der ARAG eine Kranken-Vollversicherung haben, können sich hier telefonisch und vor allem kostenlos bei Rechtsanwälten zu Behandlungs- und Aufklärungsfehlern Rat holen.

Doch ab 1. Januar 2010 setzt die ARAG sogar noch eines drauf. Die private Versicherung bietet ihren Kunden zur Krankenversicherung eine kostenlose Patienten-Rechtsschutzversicherung an.

Im Rechtsschutzfall deckt diese dann bis zu 1 Million Euro Kosten in Europa und bis zu 100.000 Euro weltweit ab. Das Ganze kommt auch noch ohne jede Selbstbeteiligung oder anderen extra Kosten aus. Folgende Leistungen sind über den Patienten-Rechtsschutz abgedeckt: anfallende Gerichtskosten, gesetzliche Anwaltsgebühren, Gebühren gerichtlich bestellter Zeugen und Sachverständiger, Gerichtsvollzieher, Schieds- und Schlichtungsverfahren.

Na, wenn das mal kein Angebot ist. Am besten gleich informieren! Die kostenfreie Telefonberatung steht den Kunden natürlich auch weiterhin zur Verfügung.

Auto-Restwert: Geschädigter muss keine Nachforderung zahlen

Wer nach einem Autounfall den Restwert seines Fahrzeuges der Versicherung mitteilen muss, ist nicht verpflichtet, im Internet nach dem für die Versicherung günstigsten Angebot Ausschau zu halten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor.

In einem aktuellen Fall hatte ein Geschädigter einen Sachverständigen beauftragt, der für die Ermittlung des Restwertes die Angebote von drei in der Region tätigen Händlern eingeholt hatte. Später stellte sich heraus, dass bei einer Restwertbörse im Internet ein deutlich höherer Restwert zu ermitteln gewesen wäre.

Die Differenz von 5500 Euro verlangte die Versicherung vom Sachverständigen, doch die Bundesrichter lehnten das Ansinnen ab. Hätte das Angebot der Restwertbörse rechtzeitig vorgelegen, hätte es selbstverständlich Berücksichtigung finden müssen. So aber hatte sich die Versicherung Monate Zeit gelassen und kam damit nach Ansicht der Richter zu spät, so dass der Sachverständige den vermeintlichen Schaden nicht zahlen musste.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Das Team von RSS-Versicherung wünscht all unseren Leser ein frohes und vor allem sicheres ;-) Weihnachtsfest! Viele Geschenke, viele liebe Menschen um einen herum und das alles möglichst harmonisch… Was will man mehr?

Während der Feiertage werden wir unsere gewohnte Beitragsfrequenz ein wenig senken um dann im nächsten Jahr wieder frisch und vor allem gut informiert durchstarten zu können.

Also, allen einen guten Rutsch (bitte nicht zu wörtlich nehmen) ins neue Jahr, ein wunderschönes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage! Auf dass wir uns alle 2010 hier gesund und munter wiederlesen!

Urteil: Geld zurück nach Kündigung der Lebensversicherung

Das Landgericht Hamburg erklärt in einem aktuellen Urteil bestimmte Klauseln in den Geschäftsbestimmungen von Lebensversicherungen für ungültig. Nun können etliche Verbraucher mit Nachzahlungen rechnen.

Schon seit längerem wird die Kritik an den Kündigungsbedingungen von Lebensversicherungen immer lauter. Für die meisten Kunden ist es nicht ersichtlich, dass sie bei einer Kündigung oder Einstellung der Beitragszahlungen mit Verlusten rechnen müssen. Und so zog die Verbraucherzentrale Hamburg schließlich gegen den Deutschen Ring, die Hamburg Mannheimer und die Volksfürsorge (heute Generali) vor Gericht und bekam recht.

Verbraucher, die zwischen 2001 und 2007 aus ihrer Lebensversicherung ausgestiegen sind können sich nun auf dieses Urteil berufen und Rückzahlungen fordern.

Der Bundesgerichtshof muss sich dieses Urteil ebenfalls noch einmal ansehen, doch zur Sicherheit sollte man die Forderung ruhig jetzt schon an die Versicherung richten, denn die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre!

Gesetzliche Unfallversicherung: Änderungen 2010

2010 kommen auf die gesetzliche Unfallversicherung und damit natürlich auch auf die Versicherten so einige Änderungen zu. So kann der Beschäftigte ab dem 1. Januar 2010 zum Beispiel Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben umwandeln um dieses für eine spätere Altersteilzeit oder ähnliche zu verwenden. Das Ganze muss aber natürlich in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.

Beiträge auf Wertguthaben müssen außerdem ab nächstem Jahr einheitlich in der gesamten Unfallversicherung bei der Entstehung gezahlt werden und nicht wie bisher erst bei Auszahlung erhoben werden.

Doch auch verwaltungstechnisch wird zukünftig so manches anders gehandhabt. Für alle Jahrgänge nach 2008 prüft ab jetzt die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung die vom Arbeitgeber mitgeteilten Daten.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden künftig ein gemeinsames Logo tragen und auch über eine einheitliche Servicenummer verfügen. Unter der 0800/6050404 ist die “Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung” ab dem 4. Januar 2010 von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Verbraucher sollen hier schnelle Antworten auf alle Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung erhalten und bei Bedarf auch gleich an die entsprechende Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Zahlungen bei Bandscheibenvorfall?

Der Theorie nach zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für alle Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder wieder nach hause. Doch nicht alle Ereignisse dort sind automatisch von der Versicherung abgedeckt. Es muss ganz klar belegbar sein, dass der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit oder der entsprechenden An- bzw. Heimfahrt steht bzw. die Verletzung auch mit dem Unfallgeschehen einhergeht.

Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Bandscheibenvorfall. Dieser muss ersten nachweislich aus einem Unfall, zum Beispiel einem Trauma heraus resultieren. Erst dann wird die gesetzliche Unfallversicherung für den entsprechenden Rentenanteil aufkommen.

Und zweitens müssen für die Unfallrente bestimmte Kriterien bei der Erkrankung erfüllt sein. So müssen nach einem aktuellen Urteil der Wirbelkörper selbst oder die Muskel- und Bandstruktur beeinträchtigt sein, damit die Verletzung als traumatischer Bandscheibenvorfall gilt. Erst in diesem Fall kann man zweifelsfrei von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit sprechen und dem Geschädigten steht eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Kinderinvaliditätsversicherung – Sinnvoll?

Eine Kinderinvaliditätsversicherung deckt schwere Behinderungen von Kindern durch einen Unfall oder eine Krankheit ab. Hat man eine gute Versicherung abgeschlossen, erhält das Kind im Ernstfall bis zu seinem Lebensende eine monatliche Rente von rund 1.000 Euro oder manchmal sogar zusätzlich eine einmalige Auszahlung.

Doch brauchen Eltern eine solche Versicherung überhaupt und mit welchen Kosten muss man rechnen? In ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest verschiedene Kinderinvaliditätsversicherungen unter die Lupe genommen und kommt zu dem allgemeinen Schluss, dass man für eine gute Versicherung mit ungefähr 300 bis 500 Euro jährlich rechnen muss.

Die Versicherung wird generell ab einem bescheinigten Invaliditätsgrad von 50% gezahlt. Doch sollte man auch, wie bei eigentlich fast allen Versicherungen, auf die Ausnahmen achten. So sind zum Beispiel bei den meisten Anbietern Zahlungen ausgeschlossen, wenn die schwere Behinderung aus einer psychischen Erkrankung resultiert.

Die Stiftung Warentest rät außerdem Kunden eher zu einer Invaliditätsversicherung für die Kinder als zu einer reinen Unfallversicherung, da tendenziell mehr Kinder durch eine Krankheit behindert werden als durch einen Unfall. Das Fazit des Tests: Für Eltern, die viel verdienen, lohnt sich eine Kinderinvaliditätsversicherung auf jeden Fall. Eltern, die das Geld für solch eine Versicherung nicht oder nur schwer aufbringen können, gibt die Stiftung Warentest den Hinweis, lieber den Kindern direkt das überschüssige Geld zukommen zu lassen.

Lebensversicherung verkaufen?

Die Zahlen der Leute, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, sind seit der Finanzkrise enorm in die Höhe geschnellt. Viele können sich die Beiträge einfach nicht mehr leisten oder brauchen das Geld für andere Zwecke. Doch eine Kündigung bringt für den Versicherungsnehmer meist große Nachteile mit sich. Um das zu verhindern gibt es auch noch andere Wege durch seine Lebensversicherung an Geld zu kommen. Man kann sie zum Beispiel verkaufen oder beleihen.

Eine Kündigung bringt meist hohe Gebühren oder einen schlechten Rückkaufpreis mit sich. Dem kann man durch einen Verkauf der Police aus dem Weg gehen. Bei Policenhändlern bekommt man meist mehr als den Rückkaufwert geboten. Doch Achtung, nicht alle Policen sind auch automatisch interessant für die Händler. Holen Sie sich vor dem verkauf unbedingt ein paar Vergleichsangebote ein.

Wer nur kurzfristig etwas Geld braucht, sollte statt einem Verkauf oder auch einem Privatkredit vielleicht über ein Policendarlehen nachdenken. Meist sind hier die Zinsen geringer, es gibt keine Tilgungsfristen und keine Bonitätsprüfung. Gleichzeitig bleibt der angesparte Betrag zur Altersvorsorge erhalten. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem aktuellen Rückkaufpreis. Wichtig: Das Darlehen sollte bis zum Auslaufen der Versicherung zurückgezahlt werden. Zur Not kann man es aber auch noch mit der Auszahlung verrechnen.

Andere Möglichkeiten um bei der Lebensversicherung vorübergehend zu sparen sind bei einem dynamischen Vertrag die Beitragsansteigung zu streichen und der sogenannte halbe Ausstieg, bei dem vorübergehend eine Beitragsfreistellung ausgemacht wird.


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