ARAG Krankenversicherung mit kostenlosem Patienten-Rechtsschutz
Erst vor kurzem hat der TÜV die rechtlichen Beratungsleistungen der ARAG mit der Spitzennote “sehr gut” ausgezeichnet. Alle, die bei der ARAG eine Kranken-Vollversicherung haben, können sich hier telefonisch und vor allem kostenlos bei Rechtsanwälten zu Behandlungs- und Aufklärungsfehlern Rat holen.
Doch ab 1. Januar 2010 setzt die ARAG sogar noch eines drauf. Die private Versicherung bietet ihren Kunden zur Krankenversicherung eine kostenlose Patienten-Rechtsschutzversicherung an.
Im Rechtsschutzfall deckt diese dann bis zu 1 Million Euro Kosten in Europa und bis zu 100.000 Euro weltweit ab. Das Ganze kommt auch noch ohne jede Selbstbeteiligung oder anderen extra Kosten aus. Folgende Leistungen sind über den Patienten-Rechtsschutz abgedeckt: anfallende Gerichtskosten, gesetzliche Anwaltsgebühren, Gebühren gerichtlich bestellter Zeugen und Sachverständiger, Gerichtsvollzieher, Schieds- und Schlichtungsverfahren.
Na, wenn das mal kein Angebot ist. Am besten gleich informieren! Die kostenfreie Telefonberatung steht den Kunden natürlich auch weiterhin zur Verfügung.

