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17 Rechtsschutzversicherer wegen schwammiger Klausel abgemahnt

Wohl jeder Versicherte wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben um sich im Ernstfall unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden. Doch 17 deutsche Versicherer haben in ihren Vertrag eine Klausel eingebaut, die schnell genau das verursachen kann.

Der Versicherte habe danach „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Diese Klausel ist extrem schwammig formuliert und heißt im Prinzip nichts anderes, als wenn zum Beispiel ein Kunde auf eine außergerichtliche Klärung setzt oder sein Anwalt einen Fehler macht, der gesamte Versicherungsschutz dahin ist.

Diese Klausel hatte bereits der Bundesgerichtshof kritisiert, da sie möglicherweise gegen das Transparenzgebot verstoße und somit die Kunden benachteiligt. Damit wäre die Klausel unwirksam. Auf die Nachricht des Bundesgerichtshofs hatten die entsprechenden 17 Versicherer jedoch nicht reagiert und die Klausel beibehalten.

Nun hat sich auch die Verbraucherzentrale Hamburg eingeschaltet und die Unternehmen abgemahnt. Diese haben nun bis zum 12. Juli Zeit entsprechende Änderungen vorzunehmen, ansonsten werden die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen. Folgende Unternehmen erhielten eine Abmahnung: Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner.

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