News zum Thema Rentenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Wie wir bereits berichteten, sind aktuell Trickbetrüger unterwegs, die es vor allem auf Rentner abgesehen haben und sich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Daher warnt die Deutsche Rentenversicherung erneut, nicht auf die Betrüger einzugehen.
Die Betrüger gehen wie folgt vor: Sie rufen die Rentner an, geben sich wie erwähnt als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus und wollen einen persönlichen Termin für eine angebliche Rentenprüfung vereinbaren. Auf diese Art und Weise verschaffen sie sich dann Zutritt zur Wohnung der ahnungslosen Opfer.
Die Deutsche Rentenversicherung betont ausdrücklich, dass von ihnen keine Mitarbeiter für eine solche Prüfung beauftragt wurden und dass sie dafür auch niemals persönlich zu den Versicherten nach Hause kommen würden.
Betroffene Rentner sollen also am besten erst gar nicht auf die Anrufer eingehen und sie natürlich nicht ins Haus lassen. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte unbedingt schnellstmöglich die Polizei verständigen.
News zum Thema Alle Versicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Momentan scheint es so, als wäre ganz Deutschland von einer einzigen Eisschicht überzogen. Überall rutschen Menschen und Autos durch die Gegend. Ja, hier in Berlin ist ein normales Gehen an vielen Stelle nahezu unmöglich. Die Krankenhäuser klagen, dass sie bei der Behandlung von Brüchen und Prellungen kaum mehr nachkommen.
Gleichzeitig fragen sich viele: Warum wurde das Eis noch nicht beseitigt? Warum hat es mit dem Räumen in diesem Winter nicht geklappt? In erster Linie liegt dies wohl daran, dass sich Stadt und Hauseigentümer gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. An vielen Stellen ist es nicht wirklich eindeutig, wer die Räumpflicht hat. Zusätzlich sparen immer mehr Hauseigentümer und kommen daher ihrer Pflicht zu Räumen nicht nach.
Passiert vor dem Haus nun ein Unfall, muss eigentlich der Hauseigentümer dafür haften. Doch hier in Sachen Schuldfrage Beweise zu erbringen gestaltet sich oft schwer und meist ist die Rechtslage nicht eindeutig. Fragen, die in nächster Zeit wohl noch so manche Versicherungen und Gerichte beschäftigen werden…
Auch die Schneelasten auf den Dächern sollte man nicht unterschätzen. Nur rund 20% der Bundesbürger sind gegen Schneelast-Schäden versichert. Um Unfällen vorzubeugen sollte man unbedingt eine professionelle Firma mit der Beseitigung beuaftragen, spätestens dann, wenn bereits Geräusche im Dach zu hören sind.
Achtung: Selbst die Dächer räumen ist sehr gefährlich. Erleidet man hierbei einen Unfall, zahlt nur die private Unfallversicherung und die haben die wenigsten…
News zum Thema Krankenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Seit 1. Februar verlangen einige Krankenkassen die berühmt-berüchtigten Zusatzbeiträge. Und, obwohl im Laufe der Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit alle anderen gesetzlichen Krankenkassen nachziehen werden, ist die Wechselbereitschaft der Deutschen noch nie so hoch gewesen.
So hat die Deutsche BKK, die einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat erhebt, bereits in der ersten Februar-Woche rund 1.000 Kündigungen erhalten. Mit bis zu 50.000 wird insgesamt gerechnet.
Bei der DAK sieht es wohl nicht anders aus, auch wenn hier noch keine offiziellen Zahlen vorliegen. Laut einer aktuellen Umfrage sind 25% der Versicherten zu einem Kassenwechsel bereit.
Des einen Leid ist bekanntlich des anderen Freud’ und so können sich Kassen, die aktuell noch ohne den Zusatzbeitrag auskommen, über großen Zuwachs freuen. Die Techniker Krankenkasse gibt an, dass die Telefone kaum mehr still stünden und sich die Online-Anfragen vervierfacht hätten. Die AOK bestätigt die hohe Nachfrage und spricht von rund 1.000 Anrufen am Tag.
News zum Thema Rechtsschutzversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
In der fünften Jahreszeit scheinen zum Teil wirklich andere Gesetz zu gelten, wie die ARAG Rechtsschutzversicherung in einer aktuellen Mitteilung feststellt. Unfälle beim Karneval gehören in vielen Fällen wohl einfach zum normalen Risiko…
Eine Jeckin stand beispielsweise in der Nähe einer Kamellekanone und erlitt dadurch ein Knalltrauma. Das Landesgericht Trier wies ihre Klage gegen den Veranstalter jedoch ab.
Genauso ging es auch einem Karnevalisten, der böse auf einer Bierlache ausrutschte. Dazu das Oberlandesgericht Köln: “Das Vorhandensein von Flüssigkeiten auf dem Fußboden und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden.
Einem Zuschauer eines Karnevalsumzugs wurde von einem geworfenen Bonbon ein Zahn ausgeschlagen. Auch hier entschieden die Richter des Landesgerichts Trier gegen den Geschädigten. Fliegende Bonbons gehörten zum allgemeinen Risiko eines Karnevalsumzugs und zu letzterem vor allem dazu.
Ach ja, und Kneipenbesucher können so laut grölen wie sie wollen, es sei denn, der Wirt selbst hat etwas dagegen. Dies entschieden das Amtsgericht Köln und das Verwaltungsgericht Frankfurt.
News zum Thema Reiseversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Für chronisch Kranke werden immer häufiger die Reiserücktrittsversicherungen zu einem Problem, denn die meisten Versicherungen verweigern bei einem Krankheitschub die Stornokosten der Reise zu übernehmen, da der Versicherte mit so etwas rechnen müsse und es daher nicht als unerwartet eingestuft werden kann.
Hat man eine chronische Erkrankung, sollte man sich noch vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Manche geben einem nämlich die Möglichkeit Sonderkonditionen auszuhandeln.
Ganz anders liegt es vor, wenn ein erneuter Schub andere Dimensionen erreicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seit Jahren Probleme mit der Lendenwirbelsäule hatte. Kurz vor einer Reise wurde er operiert. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. U.a. bekam der Mann eine Lungenentzündung, eine Wundinfektion und zu allem Übel noch einen Herzinfarkt. Trotzdem weigerte sich die Versicherung für die Kosten der Reise aufzukommen.
Die Richter entschieden zu Gunsten des Mannes. Die Probleme standen zwar im Zusammenhang mit der chronischen Vorerkrankung, kämen aber unerwartet und somit müsse der Versicherer auch zahlen.
News zum Thema Autoversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Wird das eigene Auto gestohlen, ist das natürlich immer ärgerlich. Doch es soll ja ab und an auch passieren, dass jemand den Diebstahl nur vorgibt um von der Versicherung Geld zu kassieren. Hegt der Versicherer berechtigte Zweifel an dem Diebstahl, kann sie von dem Versicherten einen Nachweis des Diebstahls verlangen und bei ausreichenden Beweisen auch die Zahlung verweigern.
Dies entschied vor kurzem das Oberlandesgericht Köln. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seine Oberklassenlimousine in einem bewachten Parkhaus in Bratislava abstellte. Als er wieder zurückkehrte, war das Auto angeblich verschwunden. Er meldete den Diebstahl der Polizei und verlangte die Zahlung der Versicherung.
Doch diese bezweifelte die Aussage des Mannes, da sie an manchen Stellen widersprüchlich war und er sich vor allem weigerte die Schlüssel des Autos herauszugeben. Bei einem Diebstahl müssten diese ja zumindest zum Teil vorhanden sein.
Nach langem Bohren gab der Mann sie doch noch heraus und das Auslesen der Daten zeigte eindeutig, dass sie nach dem gemeldeten Diebstahl noch benutzt wurden.
Trotzdem bekam der Versicherte in der ersten Instanz recht. Das Oberlandesgericht Köln hob die Entscheidung in zweiter Instanz allerdings wieder auf und urteilte zu Gunsten der Versicherung. Die Umstände ließen auf eine vorgetäuschte Straftat hindeuten und so sei die Zahlungsverweigerung der Kfz-Versicherung so lange zulässig bis der Versicherte das Gegenteil beweisen könne.
News zum Thema Pflegeversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Dass Eltern bis zu einem gewissen Alter für ihre Kinder finanziell sorgen müssen, ist den meisten klar. Doch auch die Kinder können zu Unterhaltszahlungen der Eltern verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Leistungen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente übersteigen, was meist der Fall ist.
Doch die Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn sie diese nicht selbst pflegen. So entschied vor Kurzem das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im konkreten Fall ging es um eine 95-jährige, die an schwerer Demenz litt und in einem Seniorenheim wohnte. Schon die Heimkosten überstiegen die Rente der Frau von monatlich rund 800 Euro weit. Zwar steuerte das Sozialamt circa 700 Euro bei, doch reichte dies immer noch nicht. Das Sozialamt klagte nun auf Unterhalt und bekam in erster Instanz recht.
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in zweiter Instanz aber anders: Die Tochter pflege die Mutter jeden Tag für mehrere Stunden und müsse daher nicht auch noch für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltszahlungen können also direkt durch Pflegeleistungen ersetzt werden.
News zum Thema Lebensversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Etliche Lebensversicherer senken 2010 die Überschussbeteiligung an der fondsgebundenen Lebensversicherung. Das heißt für die Versicherten konkret, dass ihnen am Ende weniger für ihr Alter bleibt…
Viele Lebensversicherer haben in den letzten Wochen die Zinsen für die nächsten 12 Monate vorausgesagt. Eigentlich ziemlich unmöglich, doch in diesen Zeiten sind viele Versicherte um dieses kleine bisschen Sicherheit dankbar. Doch in Wirklichkeit wollten die Versicherungen damit nur indirekt und vor allem versteckt mitteilen, dass die Überschussbeteiligung um bis zu 0,35% gesenkt wird.
Klar, dass auch die Lebensversicherungen an der Finanzkrise zu leiden hatten und haben, doch am Ende baden es mal wieder die Versicherten aus: Wer die Lebensversicherung als Altersvorsorge geplant hat, muss mit weniger Auszahlungen am Ende rechnen. Und diese Verluste könnten sogar erheblich sein.
Hier kann man wirklich nur noch auf bessere Zeiten hoffen! Ach ja, und wer momentan vorhat eine Lebensversicherung abzuschließen wird am Ende sogar noch weniger bekommen!