News zum Thema Autoversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Die Volvo-Auto-Bank Deutschland GmbH und die HDI Direkt Versicherung AG haben sich zu einer strategischen Partnerschaft zusammengeschlossen und bieten ab dem 1. Oktober 2010 eine eigene Volvo-Kfz-Versicherung an.
Abschließen kann man diese dann über autorisierte Vertragspartner. Hier kann man natürlich auch andere Versicherungen für Fahrzeuge, ob neu oder gebraucht, abschließen. Dies schließt zudem Fahrzeuge anderer Hersteller ein, wenn sie über einen Volvo-Händler vertrieben werden.
Bundesweit gibt es über 300 Vertragspartner von Volvo, die dann auch die neue Kfz-Versicherung anbieten. Im September wird das Personal von Beratern der HDI für das Kfz-Versicherungsangebot geschult. In diesem Zusammenhang wird außerdem ein weiteres Highlight zur Einführung des neuen Volvo S60 angekündigt. Mal sehen, wie sich die Volvo-Kfz-Versicherung in der Praxis erweist.
News zum Thema Rentenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
In diesen Wochen beginnen wieder etliche Jugendliche eine Ausbildung. Das Thema Altersvorsorge sollte dabei jetzt schon eine Rolle spielen. Daher weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ Auszubildende und Berufseinsteiger darauf hin, dass sie einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss für die Riester-Rente bekommen.
Alle Riester-Sparer unter 25 Jahren, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, bekommen demnach zur jährlichen Zulage von 154 Euro zusätzlich 200 Euro. Dieser Berufseinsteigerbonus wird jedoch nur einmalig ausgezahlt.
Normalerweise orientiert sich der Riester-Beitrag am Einkommen des Vorjahres. Da Azubis meist im Vorjahr noch kein Gehalt bezogen haben, müssen sie lediglich den sogenannten Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr selbst zahlen. Wer jedoch besser verdient zahlt selbst vier Prozent des Vorjahreseinkommens ein, maximal bis zu 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.
Die Experten betonen, dass man nie früh genug mit der privaten Altersvorsorge anfangen kann, denn die staatliche Rente alleine wird später mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen.
News zum Thema Lebensversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Ein Urteil, das im Zuge der „Aufarbeitung“ der Finanzkrise doch den einen oder anderen überraschen mag. Während die Banken sich aktuell immer mehr um Transparenz und genügend Aufklärung bemühen, gilt dies offenbar nur in kleinen Teilen für die Versicherungsbranche.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Koblenz sind Versicherungsmakler nicht dazu verpflichtet, Kunden über mögliche Risiken eines Kredits hinzuweisen, vor allem dann nicht, wenn diese geschäftserfahren sind.
In dem konkreten Fall ging es um einen Diplom-Volkswirt, dem von seinem Versicherungsmakler anstelle eines Ratenkredits zu einem Kredit, der an eine Kapitallebensversicherung gebunden ist, geraten wurde. Die Versicherungssumme wurde ausgezahlt und reichte nicht aus um den Kredit komplett abzulösen. Der Kunde verklagte den Versicherungsmakler daher auf Schadenersatz.
Die Richter stimmten dem jedoch nicht zu, da jedermann wisse, dass die Ertragsberechnungen bei einer Kapitallebensversicherung auf Prognosen beruhen. Dass die in Aussicht gestellten Gewinne dabei nicht sicher seien, müsse ebenfalls jedem klar sein. Als Kunde bei Unsicherheiten also stets selbst zusätzliche Informationen einholen!
News zum Thema Autoversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Verursachte man selbst einen Autounfall und kam dabei zu Schaden, hatte man bisher bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Westfälischen Provinzial das Nachsehen. Der Fahrer konnte hier nur mit einem finanziellen Ausgleich rechnen, wenn er selbst nicht der Unfallverursacher war und der eigentliche Verursacher bekannt war.
Dies soll sich nun zum 1. Oktober hin ändern. Die Provinzial hat angekündigt diese Lücke im Versicherungsschutz durch einen kleinen Zusatzbeitrag, den man zusätzlich zur normalen Kfz-Haftpflicht abschließen kann, zu schließen.
Durch diesen Fahrerschutz ist man dann auch versichert, wenn man für den Unfall selbst verantwortlich ist. Dazu gehört zum Beispiel nach dem Unfall der Ausgleich von Verdienstausfällen oder -minderungen. Auch ein eventuell nötiger behindertengerechter Umbau des Hauses oder Zahlungen an die Hinterbliebenen im Todesfall umfasst die Versicherung. Wer bei der Provinzial Kfz-Haftpflicht-versichert ist, sollte sich diesbezüglich informieren.
News zum Thema Alle Versicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Dass eine Scheidung neben dem emotionalen Verlust unter Umständen auch mit einem finanziellen Minus einhergehen kann, ist den meisten bekannt. Doch bei einer Scheidung kann es auch passieren, dass die Versicherungen die Hand aufhalten.
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart geht hervor, dass Lebensversicherer bis zu 500 Euro Teilungskosten berechnen dürfen. Das heißt, wird zum Beispiel eine private Rentenversicherung zwischen den beiden ehemaligen Partnern aufgeteilt, kann der Versicherer für diesen Vorgang zwischen 100 und 500 Euro als Gebühr verlangen. Gegen dieses Urteil kann jedoch noch Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Zudem weist der Bund der Versicherten aktuell darauf hin, dass bei der Privathaftpflichtversicherung der Ehepartner im Trennungsjahr mitversichert bleibt. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn der Versicherungsnehmer einen neuen Partner mitversichert oder eben einfach die Prämie nicht mehr zahlt. Daher ist es schon im Trennungsjahr ratsam, dass jeder Partner eine eigene Police abschließt um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.